wasserdicht

Viag: Euro-Umstellung korrekt

Preiserhöhung zwar ärgerlich, aber rechtlich wasserdicht
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Die Preiserhöhungen bei Viag Interkom, die sich durch die Umstellung der Abrechnung auf Euro ergeben, sind für den Kunden zwar ärgerlich, nach Auskunft des von uns befragten Bundesfinanzministeriums jedoch nach der EU-Verordnung I völlig legitim. So heißt es in der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 vom 17. Juni 1997 auf Seite L 162/3 im Artikel 5 dazu: "Zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge werden bei einer Rundung (...) auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet. (...) Führt die Anwendung des Umrechnungskurses zu einem Resultat in der Mitte, so wird der Betrag aufgerundet."

Die im fünften Bericht des Arbeitsstabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (AS WWU) auf Seite 15 genannte Empfehlung zur genaueren Rundung von Kleinstbeträgen ist demnach lediglich eine Empfehlung und nicht gesetzlich definiert. Viag Interkom ist also auch nicht gezwungen, die Minutenpreise für Mobilfunkgespräche auf Zehntel genau zu runden. Die Umstellung der Abrechnung auf Euro ist somit auch keine Grundlage für eine Sonderkündigung, solange die Umrechnung korrekt und nach den Bestimmungen durchgeführt wird. Die Preiserhöhung bei Viag Interkom ist deshalb auch keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine unangenehme Nebenwirkung der Umstellung.

Die Redaktion von teltarif.de kann Ihnen, werte Leser, nur empfehlen, genau zu prüfen, ob die mit der Euro-Umstellung von Genion Home-Verträgen verbundene Preiserhöhung von 17 Prozent in der Nebenzeit hinnehmbar ist oder nicht. Hier bleibt einem allerdings nur die ordentliche Kündigung oder die Nichtnutzung des Tarifs als Mittel, um zu zeigen, dass man als Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.