Ärger?

Telekom muss Immobilienabwertung für ihre US-Bilanz zurücknehmen

US-Börsenaufsicht verlangt Einzelbewertung
Von dpa / Frank Rebenstock

Die Deutsche Telekom muss die Abwertung ihres Immobilienvermögens für das vergangene Jahr nach den US-Bilanzvorschriften wieder zurücknehmen. Wie Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick dem Düsseldorfer Handelsblatt sagte, fordere die US-Börsenaufsicht SEC eine Neubewertung erst dann, wenn die Einzelbewertung der Gebäude und Grundstücke abgeschlossen sei. Das soll voraussichtlich Ende dieses Jahres der Fall sein.

Im Geschäftsbericht 2000 werde die Telekom deshalb den entsprechenden Teil korrigieren, sagte ein Konzernsprecher. Das sind jene Passagen, die den Immobilienwert nach der amerikanischen Rechnungslegungsvorschrift US-GAAP darstellen. Die Telekom ist an der New Yorker Börse notiert und unterliegt den Vorschriften der dortigen Aufsichtsbehörde. So muss das Unternehmen neben einem deutschen Jahresabschluss (HGB) seine Bilanz auch nach US-GAAP erstellen. Der Bonner Ex-Monopolist hatte im Februar seinen gesamten Immobilienbesitz pauschal um knapp vier Milliarden Mark nach unten korrigiert. Als Grund nannte der Vorstand den schneller als bisher geplanten Verkauf von Teilen des Immobilienvermögens.

Durch die umstrittene Abwertung beschleunigte sich der Abwärtskurs der T-Aktie. Aktionärsvertreter kündigten an, Vorstand und Aufsichtsrat auf der kommenden Hauptversammlung Ende Mai nicht zu entlasten. Wegen der Immobilienbewertung ermittelt auch die Bonner Staatsanwaltschaft gegen Telekom-Chef Ron Sommer und andere Manager des Konzerns.