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Räumliche Überwachung von Handy-Nutzern demnächst legal?

CCC kritisiert den neuen Entwurf zur Telekommunikationsüberwachung
Von dpa / Marie-Anne Winter

Nach der Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) schafft die Bundesregierung mit dem neuen Verordnungsentwurf für die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) die Voraussetzungen für eine räumliche Überwachung von Telefon- und Handy-Benutzern.

Das Bundeswirtschaftsministerium verlange in seinem Entwurf eine komplette Erfassung der technischen Kommunikation, die ein Telefon mit dem Netz führe. "Im Klartext ermöglicht das die Erstellung von lückenlosen Bewegungsprofilen bei Überwachungsvorgängen, obwohl der Betroffene gar nicht aktiv telefoniert oder das Gerät nutzt", sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn am Freitag der dpa.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf im Internet [Link entfernt] zur Diskussion gestellt, nachdem ein erster Anlauf 1998 zur Verabschiedung einer Telekommunikations-Überwachungsverordnung am Widerstand der Wirtschaft und verschiedenen Verbänden gescheitert war. In dem neuen Entwurf wird nach Ansicht des Chaos Computer Clubs auch unzulässig der Einsatz von Verschlüsselungstechnologien beschränkt. "Das ist ein glatter Verstoß gegen die Verschlüsselungsfreiheit und ist umgehend zurückzunehmen", forderte Müller-Maguhn. Müller-Maguhn war im vergangenen Oktober als europäischer Vertreter in die internationale Internet-Verwaltung ICANN gewählt worden. Weiterhin setze sich der CCC-Sprecher dafür ein, die Überwachung auf den eigentlichen Kommunikationsanschluss zu beschränken. "Internet-Service-Provider dürfen nicht unter diese Verordnung fallen, sonst ist das eine völlige Überregulierung der Überwachung. Es genügt vollkommen, wenn die Anschlussprovider (Access-Provider) überwacht werden."

Der neue Entwurf für die TKÜV war vor einiger Zeit schon ins Gerede gekommen, weil er vorsieht, dass Netzbetreiber und Internet-Service-Provider (ISP) Strafverfolgern und Geheimdiensten das Abhören der Telekommunikation ermöglichen müssen. Das bedeutet, dass auch ISP - genau wie die Telekommunikationsanbieter - künftig Überwachungsanlagen einrichten und gegebenenfalls Verbindungs- und E-Mail-Daten an die staatlichen Lauscher weitergeben müssen. Die dafür benötigten technischen Anlagen sollen die Anbieter auf eigene Kosten installieren. Es ist zu befürchten, dass die Kosten an die Endverbruacher weitergegeben werden und der Internetzugang dadurch teuerer wird.