Komplikationen

Nummernportierung: T-Mobil sieht eine Reihe von Problemen

Das Behalten der Handynummer bei Betreiberwechsel für den Kunden nachteilig?
Von Marie-Anne Winter

Wie am Dienstag bereits gemeldet, hat das Verwaltungsgericht Köln die Klagen von T-Mobil und D2 Vodafone zurückgewiesen, in denen die Netzbetreiber gegen die Verpflichtung geklagt hatten, dass Mobilfunkkunden beim Wechsel des Netzbetreibers ihre Handy-Nummer behalten können. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte sich im April 2000 für die sogenannte Rufnummern-Portabilität ausgesprochen und verfügt, dass die Netzbetreiber dies im Februar 2002 umsetzen müssen.

Aus Sicht von T-Mobil spricht im Kundeninteresse sehr viel für diese Klage der Mobilfunk-Unternehmen. Denn das Telekommunikationsgesetz (TKG) bezieht sich in diesem Punkt eindeutig auf Festnetzanschlüsse wenn es dort heißt, dass beim Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort die Rufnummer portiert werden muss. Wird die Rufnummern-Portabilität auf die Mobilfunknetze ausgedehnt, hat der Verbraucher weitere Nachteile zu befürchten: Anhand der Rufnummer ist dann nämlich nicht mehr zu erkennen, ob man wirklich günstig innerhalb des selben Netzes telefoniert.

Stefan Pilar, der Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobil, sieht kaum eine Chance, dass sich bei einem beabsichtigten Wechsel des Kunden zu einem anderen Betreiber überhaupt ein Betreiber bereit findet, den Kunden mit der alten Nummer aufzunehmen: "Wir haben in Deutschland einen sehr intensiven, mitunter sogar aggressiven Wettbewerb zwischen den Betreibern. Wenn über die Rufnummer eine Tariftransparenz entfällt und für den Kunden günstige netzinterne Tarife kaum mehr Sinn machen, fördert das nicht Wettbewerb und Verbraucherinteressen, sondern schadet ihnen. Die Rufnummern-Portabilität widerspricht daher dem Regulierungsziel der Wettbewerbsförderung, dem sie eigentlich dienen soll. Schließlich hat der Regulierer die enorme Komplexität und Kostenintensität der Umsetzung der Rufnummern-Portierung in Mobilfunknetzen völlig unterschätzt, weil er von den Erfahrungen im Festnetz ausgegangen ist."

Dass der Gesetzgeber möglicherweise auch beabsichtigt, dass die Tarife durch die Rufnummerpotierung transparenter werden, fällt bei dieser Sichtweise leider unter den Tisch: Eine andere, sehr kundenfreundliche Lösung dieses Problems wäre nämlich, dass die Tarife für Gespräche ins eigene Mobilfunknetz und in die Fremdnetze angeglichen werden. Dann muss man auch nicht länger überlegen, welche seiner Bekannten man nun auf dem Handy anrufen kann und welchen nicht, weil der- oder diejenigen leider die "falsche" Vorwahl haben, die dann einfach zu teuer kommt. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Kunden tatsächlich dermaßen an ihren Telefonnummern hängen werden, dass sie lieber auf einen Betreiberwechsel verzichten, als eventuell bessere Konditionen mit einer neuen Rufnummer zu "erkaufen".