fit for Funk?

Gerichtsurteil: Korrekt installierte Funkantennen müssen akzeptiert werden

"Ungesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse" werden nicht berücksichtigt
Von dpa / Marie-Anne Winter

Funkantennen, die den zur Zeit gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten, müssen von der Nachbarschaft hingenommen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (AZ: 1 K 1967/00). Ein Nachbar könne nicht verlangen, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung von Grenzwerten beim so genannten Elektrosmog auch ungesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtige.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage des Eigentümers eines Wohnhauses im Westerwald (teltarif.de berichtete gestern über den Kleinkrieg in Mittelwalde) gegen den Landkreis ab. Das Grundstück des Mannes befindet sich rund 20 Meter von einer Mobilfunk- Übertragungsstation des D1-Netzes entfernt. Der Landkreis hatte der Deutschen Telekom die Genehmigung erteilt, eine knapp acht Meter hohe so genannte Spitzenantenne auf einem schon vorhandenen und bereits früher genehmigten Antennenträger anzubringen.

Der Nachbar machte geltend, er befürchte Gesundheitsschäden, weil von der Anlage Elektrosmog ausgehe. Demgegenüber befand das Verwaltungsgericht, es sei sicher gestellt, dass von der Anlage keine Immissionen ausgingen, die von dem Nachbarn nicht hinzunehmen seien.