Achse

Unfallursache Handy kann schnell Tausende Mark kosten

Experten: Kaskoversicherung könnte Zahlung verweigern
Von AFP / Frank Rebenstock

Nicht nur wegen drohender Bußgelder kann Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage zum teuren Vergügen werden. Komme es während des Telefonierens zu einem Unfall, könnten die Kfz-Versicherungen den Kunden zur Kasse bitten, erklärte Wolfgang Kaup vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Montag in Köln. Dies könne sich schnell auf mehrere tausend Mark summieren. "Die Kfz-Haftpflicht des Redseligen zahlt den Schaden beim Gegner, kann sich aber dan bis zu 5000 Mark vom Verursacher zurückholen." Außerdem verweigere die Kaskoversicherung möglicherweise die Bezahlung des Eigenschadens. Die Investition in eine Freisprechanlage könne sich damit schnell lohnen, betonte Kaup. "Ein paar hundert Mark dürften nur Promille gegenüber dem finanziellen Verlust sein, den ein Unfall bescheren kann."

Sicher vor unliebsamen Überraschungen sind nach Einschätzung Kaups nur Kunden, in deren Verträgen die Versicherer auf Regressforderung bei grober Fahrlässigkeit ausdrücklich verzichten. Dies sei aber selten. Kaup verwies darauf, dass erst die Rechtsprechung zeigen werde, wie Fahrlässigkeit im Falle des Handy-Telefonierens von den Gerichten künftig eingestuft wird. Bis sich die Rechtsprechung auf Ebene der Oberlandesgerichte gefestigt habe, könne deshalb ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben. "Niemand sollte vorschnell die Flinte ins Korn werfen", sagte Kaup. Wer eine Rechtschutzversicherung habe, sollte einen entsprechenden Bescheid nicht einfach hinnehmen.

Auch Fahrradfahrer müssten damit rechnen, von ihrer privaten Unfallversicherung bei Handygebrauch "empfindlich zur Kasse gebeten zu werden", betonte Kaup. Er stützte seine Annahme auf ähnliche Fälle, bei denen sich Radfahrer wegen Trunkenheit grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen mussten. Unwahrscheinlich sei aber, dass die Privathaftpflichtversicherung, "einen Rückzieher macht, wenn der Radfahrer andere schädigt".