Konkurrenzkampf

VIAG-LOOP: Einstweilige Verfügung gegen EasyMoney

Rabattgesetz schlägt kurz vor Abschaffung noch einmal zu
Von Volker Schäfer

T-Mobil, die Mobilfunktochter der Deutschen Telekom AG, hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das EasyMoney-Feature erwirkt, dass VIAG Interkom für seine Prepaid-Kunden seit 1. Dezember anbietet.

Mit "EasyMoney" bekommt jeder Kunde Geld für eingehende Anrufe auf seiner LOOP-Karte gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde im VIAG Interkom-Netz und nicht im D1-Netz eingebucht ist. Pro voller Gesprächsminute werden 3 Pfennig verbucht, die auf das Guthaben der Prepaidkarte übertragen werden, sobald ein Betrag von 2 Mark zusammengekommen ist.

T-Mobil beruft sich bei ihrer juristischen Argumentation auf das deutsche Rabattgesetz von 1933. Dieses Gesetz ist, nach Ansicht von VIAG Interkom, veraltet, da es, unter anderem vor dem Hintergrund der E-Commerce-Richtlinie der EU, zu Standortnachteilen für Deutschland führt. Deshalb habe die Bundesregierung beschlossen, das Rabattgesetz in den nächsten Monaten abzuschaffen.

VIAG Interkom hat gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt. "Wir gehen davon aus, dass diese Entscheidung im Sinne des Verbrauchers aufgehoben wird, so dass wir "EasyMoney" in Kürze wieder anbieten können", so Hans-Burghardt Ziermann, Geschäftsführer Mobilfunk von VIAG Interkom. Bis zur endgültigen Entscheidung des zuständigen Landgerichts Hamburg kann VIAG Interkom seinen Kunden "EasyMoney" nicht anbieten.

In Italien führte der Netzbetreiber TIM bereits vor geraumer Zeit ein mit "EasyMoney" vergleichbares Feature für seine Prepaidkunden ein. Diese Tarifoption wurde, vor allem von Jugendlichen, begeistert angenommen. VIAG Interkom erhofft sich in Deutschland einen ähnlichen Erfolg.