Fußtritt

T-Mobil läßt KDD-Conos Werbung zu Mobile Access verbieten

Netzbetreiber legt Gericht "Milchmädchenrechnung" vor
Von Frank Rebenstock

Die Deutsche Telekom hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Mobile Access von KDD-Conos erwirkt. Das Callthrough-Angebot Mobile Access ermöglicht das Telefonieren vom Mobilfunk zum Festnetz zu teilweise günstigeren Tarifen als mit den Originaltarifen der Mobilfunkbetreiber T-Mobil D1, D2-Mannesmann, E-Plus und VIAG Interkom. Die Verfügung untersagt KDD-Conos die Aussage, dass das Telefonieren mit Mobile Access zu "sensationell günstigen Tarifen" und mit "Ersparnissen von bis zu 72 Prozent" möglich ist sowie zahlreiche weitere Werbeaussagen.

Wie teltarif Mitte September berichtet hat, sparen über Mobile Access hauptsächlich die Nutzer von "Lieblingsrufnummern" oder "City-Optionen" bei Pre-Paid-Karten. Es dürfte dabei einleuchtend sein, dass kein Nutzer auf die Idee käme, über Mobile Access zu telefonieren, wenn der Originaltarif billiger ist. Offenbar ließen sich die Richter beim Landgericht Düsseldorf jedoch von teilweise absurden Milchmädchenrechnungen beeindrucken: Zu einer Zeit, wo ohnehin jedes Gespräch im Tarif Telly City 15 Pfennig pro Minute kostet, wird niemand noch 12 Pfennig extra für Mobile Access zahlen.

KDD-Conos hat inzwischen gegen die Einweilige Anordnung, die im Falle der Zuwiderhandlung mit einer Strafe von einer halben Million Mark belegt ist, Widerspruch eingelegt.