Überwachung

Datenschutz schlechter gestellt: Speicherung von Verbindungsdaten nun 6 Monate

Sind alle Telekommunikations-Nutzer potenzielle Kriminelle?
Von Steffen Pospischil

In einer Pressemitteilung kritisieren die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die neue Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV). Auf Vorschlag des Innenausschusses ist dort vorgesehen, sämtliche Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang aufzubewahren. Hintergrund ist Nutzung der Daten zur Verbrechensbekämpfung. Wörtlich heißt es:

"Die Verlängerung der Speicherfrist bei den Anbietern ist eine gefährliche, verfassungsrechtlich angreifbare Vorratsdatenspeicherung. Sie erfolgt nicht zur Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs, sondern dient nur als vorsorgliche Datensammlung für eventuell in der Zukunft stattfindende Zugriffe der Sicherheitsbehörden. Damit wird unterstellt, dass die Verbindungsdaten aller Telefon- und Online-Nutzenden zur Strafverfolgung oder zu geheimdienstlichen Zwecken gebraucht würden. Die geplante verlängerte Speicherung ist zudem für den genannten Zweck ungeeignet, da die Kundinnen und Kunden eine Verkürzung der Speicherungsdauer im Einzelfall vertraglich vorsehen können; dies gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer mit krimineller Absicht."

Bisher werden die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsanbietern 80 Tage nach Versendung der Rechnung aufbewahrt. So ist es den Anschlussinhabern möglich, im Fall von Reklamationen eine Prüfung vornehmen zu lassen.