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[Update]: Rätselraten über Fortbestand der NGI-Flatrate

Neue Einwahlnummer auch für Flatrate-Kunden? - Telekom dementiert "technische Probleme"
Von Marie-Anne Winter

Der Internet-Anbieter NGI hat heute die neuen Einwahlnummer [Link entfernt] für ngi-by-call bekanntgegeben. Für die Umstellung wird allen Kunden eine Surf-Stunde gutgeschrieben. Die neue Nummer ist die 019161, die sicherlich einigen bekannt vorkommt: Es handelte sich dabei um die Einwahlnummer vom Internetanbieter Mediaways, der beispielweise auch für Comundo oder Victorvox Infrastruktur zur Verfügung stellt. Bei der ersten Einwahl nach der Änderung muss auch der Benutzername, d.h. die persönliche Nutzernummer, geändert werden: aus ngi/123456 wird jetzt 123456@ngi.de

Wegen der Umstellung auf die neue Einwahl wird es - wen wundert's noch - zu Einwahlproblemen kommen. Die neue Rufnummer steht für die NGI-Flat-Kunden noch nicht zur Verfügung. In einer Info-Mail des Anbieters heißt es aber, dass die Kunden der NGI-Flat "in Kürze sukzessiv für unsere neue Einwahlnummer" freigeschaltet werden. Das Unternehmen verspricht aber, die Flatrate-Kunden für die Ausfallzeiten [Link entfernt] zu entschädigen, wie teltarif bereits gestern berichtet hat.

Frank Domagalla, einer der Sprecher der Deutschen Telekom, hat gegenüber teltarif inzwischen bestritten, dass es die von NGI behaupteten "technischen Probleme" gegeben hätte. Die "wirtschaftlichen" Schwierigkeiten von NGI wolle er nicht weiter kommentieren. Von NGI liegt der teltarif-Redaktion trotz Aufforderung noch keine Stellungnahme vor. Telefonisch gibt es seit heute früh kein Durchkommen, es ist dauernd besetzt.

So bleibt die Lage vorerst noch unklar: Aus dem Raum München wird von Lesern berichtet, dass unter der neuen Nummer auch die Flatrate-Einwahl wieder funktioniert. Andere hingegen zitieren angebliche Auskünfte der NGI-Hotline, wonach die Flatrate bis zum 15. November eingestellt werden soll. Ob und wie es danach weitergehen solle, stehe noch nicht fest. Nach diesen Informationen soll für Oktober keine Abbuchung der Monatsgebühr erfolgen und es stehe jedem frei, zu kündigen.