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Telekom und AOL streiten sich: wie geht es weiter?

Betroffen ist nur die Kombination mit dem Online-Angebot der Telekom
Von Steffen Pospischil

Gestern hat AOL gegen die Genehmigung des T-ISDN-xxl-Tarifs vor Gericht eine sogenannte Zwischenentscheidung erwirkt, die der Telekom die Anwendung diese Tarifs vorläufig untersagt. Inzwischen hat die Telekom beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Eilentscheidung beantragt, die den Beschluss des Verwaltungsgerichtes aufheben soll.

Leser fragen seitdem immer wieder bei Teltarif nach, ob sie ihren T-ISDN-xxl-Tarif nutzen können. Pressesprecher Walter Genz von der Deutschen Telekom erklärte uns in diesem Zusammenhang, dass von der Entscheidung des Gerichtes nur der "Online-Teil", nämlich die Kombination mit dem Tarif T-Online pro betroffen ist. Kunden, die xxl nutzen, um damit sonntags kostenlos zu telefonieren oder sich bei einem anderen Provider einzuwählen, sind nicht betroffen. Ein Beispiel dafür ist DellNet: Einwahlnummer in Köln 0221-9999606, Benutzername freesurf@dellnet.de, Passwort viaginterkom.

Betroffen seien also letztendlich "nur" die Kunden, die xxl in Verbindung mit T-Online pro nutzen. Die Telekom ist bemüht, noch vor dem Wochende eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht zu erreichen, damit auch die pro-Kunden unbesorgt kostenlos surfen können.

Vielleicht sollten sich T-Online-pro-Kunden ohnehin nach einem günstigeren Tarif umsehen, da er mit seinen 19,90 Mark Grundgebühr und einem Preis von 3 Pfennig pro Minute nicht mehr interessant ist. Hier bietet sich der Tarif T-Online eco mit 8 Mark Grundgebühr und Online-Kosten von 2,9 Pfennig pro Minute an, auch wenn dieser kein sonntägliches kostenloses Surfvergnügen in Kombination mit T-ISDN-xxl ermöglicht.