Urteil

Deutsche Telekom: Verzicht auf "Verfallsdatum" für Telefonkarten gefordert

Verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Köln - Aber Berufung vor dem OLG.
Von Andreas Schlebach

Die Deutsche Telekom darf ihre Telefonkarten nicht mehr zeitlich befristen. Die Begrenzung der Gültigkeit stelle eine "unangemessene Benachteiligung" der Kartenkunden dar und sei daher unzulässig, entschied das Landgericht Köln in erster Instanz. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Zur Begründung führte das Gericht an, die DTAG habe die Telefonkarten jahrelang ohne Befristung ausgegeben. Die Karten würden vielfach nur für gelegentliche Benutzung angeschafft, bei der der Kunde nicht auf einen drohenden Verfall des Gültigkeitsdatums hingewiesen werde. Daher bestehe die Gefahr, dass Restguthaben verfallen.

Die Telekom hatte ausgeführt, nur durch eine Befristung der Gültigkeit die Möglichkeit zu haben, erforderliche Veränderungen an der Hard- und Software rechtzeitig vornehmen zu können. Ausserdem könne sie nur auf diese Weise einen Kartenmissbrauch durch Manipulationen verhindern. Im Oktober 1998 hatte die DTAG das "Verfallsdatum" der Chipkarten auf 36 Monate reduziert. Die Rest-Gültigkeitsdauer von Telefonkarten, die noch ohne Verfallsdatum herausgegeben worden waren, war nach heftigen Protesten von Verbraucherschützern im September vergangenen Jahres verlängert worden.

Gegen das Urteil hat die Deutsche Telekom Berufung eingelegt, für deren Begründung die Frist am 17. Januar abläuft. Wie das OLG Köln auf Anfrage von teltarif mitteilt, ist mit einer Verhandlung kaum vor April/Mai zu rechnen. Ein Urteil könnte dann voraussichtlich im Juni gesprochen werden.