Unlauter

Erwischt

T-Online: Abmahnung wegen irreführender Werbung.
Von Andreas Schlebach

Die Telekom-Tochter T-Online ist wegen irreführender Werbung von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abgemahnt worden. Das Bonner Unternehmen hat eine entsprechende Unterlassungserklärung bereits am vergangenen Freitag unterschrieben. Hintergrund ist die Anzeigenkampagne "3 Monate T-Online zum Nulltarif".

Unterdessen sei die Werbung bereits zweimal geändert worden, so dass die aktuelle Form wohl zulässig sei, erläuterte Peter Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Bad Homburger Wettbewerbs-Zentrale, auf Anfrage von teltarif. In der laufenden Radiowerbung werde neuerdings auf die Gebührenfolgen hingewiesen, die sich aus dem Angebot ergeben. "3 Monate T-Online zum Nulltarif" kosten immerhin 179,10 Mark allein an Grundgebühren, da sich der Kunde auf eine einjährige Vertragslaufzeit festlegen muss. Außerdem fallen von Anfang an zusätzlich Telefongebühren an.

Kunden, die den Tarif T-Online pro kurz vor dem Start der Werbekampagne gebucht hätten, empfahl Goerke, sich nach Möglichkeiten der Vertragsmodifikation zu erkundigen. Ein Rücktrittsrecht unter Hinweis auf die günstigeren Bedingungen gebe es allerdings nicht.