Genau

Teltarif als Abmahngrund

Nach Rechtsauffassung der Telekom-Anwälte darf sich als "beste Telefongesellschaft" nur die bezeichnen, die in der Teltarif-Liste ganz vorne steht
Von

01051 Telecom ist aus Ärger über diverse Abmahnungen dazu übergegangen, den Text der erhaltenen Rechtsanwaltsbriefe auf der eigenen Homepage [Link entfernt] zu veröffentlichen. Jüngstes Exemplar: Eine Abmahnung durch die Deutsche Telekom wegen der Behauptung, 01051 seit die "beste Telefongesellschaft Deutschlands". Wir zitieren:

"Die Aussage `beste Telefongesellschaft Deutschlands' wird [...] dahin verstanden, dass der so Werbende den Wettbewerbern [...] deutlich überlegen ist. [...] Innerhalb der Tarifübersicht der Internet-Seite `www.teltarif.de' wird beispielsweise im Bereich `Tarifübersicht Analoganschluß nach Fern' Ihr Unternehmen kein einziges Mal als günstiger Anbieter benannt."
Danach zitieren die Anwälte noch eine Aussage von der Anbieterseite zu 01051 auf teltarif.

Auf der einen Seite ehrt es uns bei teltarif, von den Anwälten der Deutschen Telekom AG als Referenz benutzt zu werden. Auf der anderen Seite: Muss es gerade eine kostenpflichtige Abmahnung sein, mit der uns diese Ehre erwiesen wird?