0800 frei

Gerichtsentscheidung pro First Telecom

Mobilcom darf keine Gebühren für 0800-Nummern von First Telecom berechnen.
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Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn darf Mobilcom ihren Kunden auch künftig keine Gebühren für die Einwahl in den 0800-Servicedienst von First Telecom erheben. Mobilcom hatte ihren Mobilfunkkunden seit Mitte diesen Jahres für die Nutzung dieser Rufnummer ein Einwahlentgelt von 1,45 D-Mark netto pro Gespräch berechnet. In der mündlichen Urteilsverkündung bezeichnete das Gericht diese Gebührenerhebung als unrechtmäßig (Aktenzeichen 12 O 141/98).

Das Landgericht bestätigte damit die bereits am 17. September 1998 erlassene einstweilige Verfügung, mit der Mobilcom die zusätzliche Gebührenerhebung untersagt wurde. Stellvertretend für ihre Kunden hatte First Telecom rechtliche Schritte unternommen, nachdem bekannt wurde, dass Kunden des Mobilfunkproviders Mobilcom für Handy-Telefonate über First Telecom Sondergebühren bezahlen mussten.

"Die Gerichtsentscheidung überrascht uns nicht, da wir immer davon ausgegangen sind, dass diese Spezialgebühren, die noch dazu ohne Vorwarnung eingeführt wurden, im Widerspruch zum Telekommunikationsgesetz stehen", sagte Bernhard Pussel, Geschäftsführer der First Telecom.