Inverssuche

T-Mobile versendet SMS zur Inverssuche

Wer nicht widerspricht, kann künftig über die Rufnummer gefunden werden
Von Marc Kessler

Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile versendet derzeit eine SMS zur Inverssuche an rund 1,2 Millionen Kunden. Darin heißt es: "Anhand einer Handynummer können Auskunftsdienste den zugehörigen Namen und Adresse nennen. Ab 6. Juli werden Ihre Handydaten aufgrund gesetzlicher Vorgaben für diese Inverssuche freigegeben. Sie können jederzeit widersprechen: Mit NEIN auf diese SMS antworten oder die kostenlose T-Mobile Kurzwahl 2202 anrufen."

Die genannte SMS erhalten all jene T-Mobile-Kunden, die mit ihrer Handynummer in einem Teilnehmerverzeichnis (z.B. Telefonbuch) eingetragen sind. Die Inverssuche - auch Rückwärtssuche genannt - liefert Daten wie Namen und Adresse, wenn eine entsprechende Rufnummer als Suchkriterium eingegeben wird.

Grund für die aktuelle Maßnahme, so T-Mobile-Pressesprecher Dirk Wende, ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2007. Geklagt hatte damals der Auskunftsdienstleister telegate gegen den Anbieter M-net: Das bayerische Unternehmen hatte das Telekommunikationsgesetz (TKG) so ausgelegt, dass die Freigabe von Kundendaten für die Inverssuche nur auf expliziten Wunsch des Kunden erfolgte. telegate hingegen verlangte die Anwendung einer "Muss-Regelung", bei der die Kundendaten nur im Falle des Widerspruchs durch den Nutzer gesperrt werden.

Bundesgerichtshof: Verpflichtung zur Widerspruchslösung

Der BGH entschied schließlich im Sinne von telegate: "Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die 'Freigabe' der Inverssuche (...) von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunftsdienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung verpflichtet."

Mit der Versendung der SMS erfüllt T-Mobile laut Sprecher Wende nun genau diese Anordnung. Wer nicht der Nutzung seiner Daten zur Inverssuche widerspricht, kann künftig also auch über die Eingabe der Rufnummer gefunden werden.