Pressemitteilung 05.02.2024

TV-Kabel: Muss man den Techniker in die Wohnung lassen?

Ab Juli werden TV-Kabel­anschlüsse nicht mehr über die Miet­neben­kosten abge­rechnet - und viele Bürger schauen TV dann per Internet und brau­chen den Anschluss auch gar nicht mehr. Muss man den Tech­niker dann in die Wohnung lassen?

Viele Bürger haben es schon mitbe­kommen, andere noch nicht: Ab Juli dürfen die Kosten für den TV-Kabel­anschluss in der Wohnung nicht mehr über die Miet­neben­kosten abge­rechnet werden. Wer weiterhin TV-Kabel will, muss einen Vertrag direkt mit dem Netz­betreiber abschließen.

"Doch auch dazu gibt es über­haupt keinen Zwang", erklärt Alex­ander Kuch vom Tele­kom­muni­kati­ons­portal teltarif.de. "Viele Internet-TV-Anbieter sowie Live-TV-Dienste im Internet über­bieten sich aktuell mit Alter­nativ-Ange­boten, die mögli­cher­weise deut­lich güns­tiger sind als ein TV-Kabel­ver­trag", rät Alex­ander Kuch. In dem Fall ist der Kabel­anschluss in der Wohnung gar nicht mehr notwendig.

Das TV-Signal wird dort aber erst einmal weiterhin ankommen, obwohl der Bewohner nicht dafür bezahlt. Was passiert dann?

Netz­betreiber schi­cken Tech­niker

Hat sich der Bewohner dazu entschieden, den TV-Kabel­anschluss nicht mehr fürs Fern­sehen und auch nicht für Internet und Telefon zu verwenden, schickt der Netz­betreiber in der Regel einen Tech­niker, um den Anschluss im Keller abzu­klemmen - falls das über­haupt geht. "In vielen Häusern ist die TV-Kabel-Instal­lation nämlich so gestaltet, dass der Netz­betreiber die unbe­rech­tigte Nutzung des Anschlusses nur dadurch verhin­dern kann, dass ein Tech­niker in die Wohnung kommt und den Anschluss verplombt."

Bei teltarif.de wird daher aktuell vermehrt danach gefragt, ob man den Tech­niker über­haupt in die Wohnung lassen muss. Es hat ja schließ­lich nie ein Vertrags­ver­hältnis mit dem Netz­betreiber bestanden.

"Zunächst einmal: Wer weiterhin dauer­haft über den Anschluss fern­sieht, ohne dafür zu bezahlen, oder sogar eine Sperre des Anschlusses entfernt, macht sich der Erschlei­chung einer Leis­tung strafbar. Das ist auf die Dauer also keines­wegs zu empfehlen", warnt Alex­ander Kuch.

Zwei anwend­bare Gerichts­urteile

Juristen verweisen in dem Fall auf zwei Gerichts­urteile, die in dem Fall recht klar sind. Wohnungs­inhaber wurden bereits dazu verur­teilt, dem Tech­niker des Netz­betrei­bers zu gestatten, das Anwesen zu betreten, um die dortigen "Kabel­anschluss-Über­gabe­punkte" verplomben zu lassen, und zu diesem Zweck mit dem Netz­betreiber einen Termin zu verein­baren.

Bewohner müssen laut den Gerichts­urteilen also das Betreten des Grund­stücks dulden, damit der dort befind­liche Über­gabe­punkt verplombt werden kann, was die Bewohner dann an der weiteren Nutzung der Leis­tungen hindert. Der Bewohner muss laut den Urteilen dem Netz­betreiber also Gele­gen­heit geben, sein Recht zu verwirk­lichen.

Vorsicht beim Tech­niker-Besuch

"Doch auch, wenn Bewohner den Tech­niker in die Wohnung lassen müssen, sollten sie aufmerksam sein", warnt Alex­ander Kuch. Denn derar­tige Tech­niker-Besuche sind in der Vergan­gen­heit mitunter auch dazu miss­braucht worden, dass der Tech­niker den Bewohner doch für einen Anschluss werben und ihm einen Vertrag schmack­haft machen sollte.

"Bei einem Tech­niker-Besuch, den man nicht selbst ange­for­dert hat, sondern der von der Haus­ver­wal­tung oder vom Netz­betreiber für eine Anschluss-Sperre initi­iert worden ist, sollte man sich stand­haft weigern, etwas entgegen zu nehmen oder zu unter­schreiben", rät Alex­ander Kuch abschlie­ßend. "Und auch persön­liche Daten wie Geburts­datum oder Bank­ver­bin­dung gehen den Tech­niker gar nichts an - wenn er danach fragt ist die Wahr­schein­lich­keit recht hoch, dass er dem Bewohner einen Vertrag unter­schieben will."

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TV-Kabel: Muss ich den Tech­niker in die Wohnung lassen?

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