TV-Kabel: Muss man den Techniker in die Wohnung lassen?
Viele Bürger haben es schon mitbekommen, andere noch nicht: Ab Juli dürfen die Kosten für den TV-Kabelanschluss in der Wohnung nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Wer weiterhin TV-Kabel will, muss einen Vertrag direkt mit dem Netzbetreiber abschließen.
"Doch auch dazu gibt es überhaupt keinen Zwang", erklärt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal teltarif.de. "Viele Internet-TV-Anbieter sowie Live-TV-Dienste im Internet überbieten sich aktuell mit Alternativ-Angeboten, die möglicherweise deutlich günstiger sind als ein TV-Kabelvertrag", rät Alexander Kuch. In dem Fall ist der Kabelanschluss in der Wohnung gar nicht mehr notwendig.
Das TV-Signal wird dort aber erst einmal weiterhin ankommen, obwohl der Bewohner nicht dafür bezahlt. Was passiert dann?
Netzbetreiber schicken Techniker
Hat sich der Bewohner dazu entschieden, den TV-Kabelanschluss nicht mehr fürs Fernsehen und auch nicht für Internet und Telefon zu verwenden, schickt der Netzbetreiber in der Regel einen Techniker, um den Anschluss im Keller abzuklemmen - falls das überhaupt geht. "In vielen Häusern ist die TV-Kabel-Installation nämlich so gestaltet, dass der Netzbetreiber die unberechtigte Nutzung des Anschlusses nur dadurch verhindern kann, dass ein Techniker in die Wohnung kommt und den Anschluss verplombt."
Bei teltarif.de wird daher aktuell vermehrt danach gefragt, ob man den Techniker überhaupt in die Wohnung lassen muss. Es hat ja schließlich nie ein Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber bestanden.
"Zunächst einmal: Wer weiterhin dauerhaft über den Anschluss fernsieht, ohne dafür zu bezahlen, oder sogar eine Sperre des Anschlusses entfernt, macht sich der Erschleichung einer Leistung strafbar. Das ist auf die Dauer also keineswegs zu empfehlen", warnt Alexander Kuch.
Zwei anwendbare Gerichtsurteile
Juristen verweisen in dem Fall auf zwei Gerichtsurteile, die in dem Fall recht klar sind. Wohnungsinhaber wurden bereits dazu verurteilt, dem Techniker des Netzbetreibers zu gestatten, das Anwesen zu betreten, um die dortigen "Kabelanschluss-Übergabepunkte" verplomben zu lassen, und zu diesem Zweck mit dem Netzbetreiber einen Termin zu vereinbaren.
Bewohner müssen laut den Gerichtsurteilen also das Betreten des Grundstücks dulden, damit der dort befindliche Übergabepunkt verplombt werden kann, was die Bewohner dann an der weiteren Nutzung der Leistungen hindert. Der Bewohner muss laut den Urteilen dem Netzbetreiber also Gelegenheit geben, sein Recht zu verwirklichen.
Vorsicht beim Techniker-Besuch
"Doch auch, wenn Bewohner den Techniker in die Wohnung lassen müssen, sollten sie aufmerksam sein", warnt Alexander Kuch. Denn derartige Techniker-Besuche sind in der Vergangenheit mitunter auch dazu missbraucht worden, dass der Techniker den Bewohner doch für einen Anschluss werben und ihm einen Vertrag schmackhaft machen sollte.
"Bei einem Techniker-Besuch, den man nicht selbst angefordert hat, sondern der von der Hausverwaltung oder vom Netzbetreiber für eine Anschluss-Sperre initiiert worden ist, sollte man sich standhaft weigern, etwas entgegen zu nehmen oder zu unterschreiben", rät Alexander Kuch abschließend. "Und auch persönliche Daten wie Geburtsdatum oder Bankverbindung gehen den Techniker gar nichts an - wenn er danach fragt ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass er dem Bewohner einen Vertrag unterschieben will."
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