Vorsicht

Polizei warnt vor Rücküberweisung bei Internetgeschäften

Käufer sollten sich nicht auf Rückzahlung von Beträgen einlassen
Von dpa / Marc Kessler

Wird nach einem Internet-Geschäft eine Rücküberweisung in bar gefordert, ist Vorsicht geboten. Unter Betrügern sei dies eine gängige Masche, teilte die Polizei in Tuttlingen mit. Diese Erfahrung machte kürzlich ein Mann aus dem Landkreis Tuttlingen. Über eine Internetplattform bot er sein Motorrad zum Kauf an und erhielt ein Angebot, das über dem veranschlagten Preis lag. Der Käufer aus England schickte einen Scheck, der jedoch fast den doppelten Betrag der vereinbarten Summe auswies.

Der Absender schlug daraufhin vor, der Empfänger möge den Scheck trotzdem bei seiner Hausbank einlösen. Nach Abzug des Kaufpreises und einer Entschädigung solle er den Restbetrag in Höhe von mehreren tausend Euro abheben und bar bei einer anderen Bank an ihn zurücküberweisen. Glücklicherweise ließ der Motorradbesitzer den Scheck vor der Transaktion prüfen: Er erwies sich als Fälschung. Hätte der Mann das Geld bar zur Überweisung einbezahlt, wäre eine Rückerstattung nach Bekanntwerden des Betrugs nicht möglich gewesen.