Notruf

Ab 1. Juli sind Notrufe nur noch mit aktiver SIM-Karte möglich

Maßnahme soll Missbrauch der Nummer 112 eindämmen
Von ddp / Anja Zimmermann

Wie bereits berichtet sind Notrufe per Handy spätestens ab dem 1. Juli dieses Jahres nur noch mit eingelegter und betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Dies geht aus der Notrufverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hervor, die heute in Kraft tritt. Nach Angaben des Ministeriums werden mit der Verordnung die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem werde in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Die Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren, bei dem Notrufe auch ohne SIM-Karte abgesetzt werden konnten, wurde laut Ministerium notwendig, um dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt zu gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich gewesen. Wegen der fehlenden Karte seien die Anrufer aber nicht zu ermitteln gewesen.

Das Ministerium wies darauf hin, dass trotz der mit einer SIM-Karte einhergehenden Bindung an einen Mobilfunk-Anbieter sichergestellt sei, dass Notrufe zur 112 auch in einem Gebiet abgesetzt werden können, das von einem anderen Anbieter versorgt wird.