Bitkom warnt

Bei Software aus zweiter Hand aufpassen

Viele Software-Lizenzen können nicht übertragen werden
Von ddp / Marleen Frontzeck-Hornke

Beim Software-Kauf aus zweiter Hand lässt sich bares Geld sparen. Weit unter dem Listenpreis ist Gebraucht-Software bei einigen Händlern zu bekommen. Sie bieten Lizenzen zum Kauf an, die zuvor in der Regel von anderen Anwendern genutzt wurden. Doch Käufer sollten aufpassen. Denn in vielen Fällen könnten Software-Lizenzen nicht auf andere Nutzer übertragen werden, warnt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Bernhard Rohleder. Nach Gerichtsurteilen hätten die Hersteller ein Mitspracherecht.

Laut Bitkom ist der Weiterverkauf einzelner Programme auf Original-Datenträgern sowie als Downloads möglich, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht hat. Vorsicht ist auch bei den sogenannten Volumen-Lizenzen geboten. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 11 W 15 / 09) dürfen hiervon nur Einzelplatz-Lizenzen weitergegeben werden, wenn der Hersteller dem zustimmt.

Käufer und Verkäufer sollten deshalb vor dem Kauf unbedingt das Kleingedruckte im Lizenzvertrag lesen und bei Bedarf den Software-Hersteller fragen. Maßgeblich ist nach Bitkom-Angaben in der Regel dessen Bestätigung.