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Vorratsdatenspeicherung


28.03.2008 12:55 - Gestartet von Sifl
Hallo,
was nützt denn der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse wenn die Verbindungsdaten der Zugangsprovider (wie z.B. T-Online, Freenet usw.) nur noch bei "schwerwiegenden" Verbrechen wie z.B. Mord und Drogenhandel herausgegeben werden dürfen? Eine IP-Adresse kann nicht angeklagt werden! Das Urteil ist doch ganz frisch aus Karlsruhe...

Mir ist das technische Vorgehen also ein Rätsel.

Gruß,
Sifl
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[1] forscher1 antwortet auf Sifl
28.03.2008 13:03

2x geändert, zuletzt am 28.03.2008 13:04
Hallo,

diese Daten speichern die Provider nicht unter Vorratsdaten, sondern umdefiniert als Abrechnungsdaten, ich weis, jetzt kommt Flatrate muss man nicht speichern, die meisten Provider tun es trotzdem, und die Abrechnungsdaten fallen nicht unter das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung.

Gruss Forscher1
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[1.1] chrschn antwortet auf forscher1
28.03.2008 19:06
Aber Abrechnungsdaten - mal abgesehen davon, dass diese im Fall einer Flat ebenfalls nicht gespeichertw erden dürfe, deren besitz demnach illegal ist und folglich diese auch keinerlei Beweiskarft haben dürften - dürfen nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Eine Herausgabe dürfte damit nicht zulässig sein. Zumal das meine ganz persönlichen Daten sind und ich dem Provider nur die Erlaubnis erteilt habe, diese zu Abrechnungszwecken zu erstellen und zu benutzen. jede anderweitige Verwendung bedarf deshalb meiner ausdrücklichen Zustimmung...
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[1.1.1] forscher1 antwortet auf chrschn
28.03.2008 19:11

2x geändert, zuletzt am 28.03.2008 20:20
Hallo

da hat zwar jemand geklagt und recht bekommen, das Urteil gilt aber speziell nur für den, war Klage gegen T-online, die speichern jetzt IP auch bei Flat 7 Tage.

Übrigens der Petter Schaar der Bundesdaten Beauftragte sagte 7 Tage wäre ok.

Gruss Forscher1

Hier ein schöner Artikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27547/1.html
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[1.1.2] mediamike antwortet auf chrschn
30.03.2008 10:53
Benutzer chrschn schrieb:
Aber Abrechnungsdaten - mal abgesehen davon, dass diese im Fall einer Flat ebenfalls nicht gespeichertw erden dürfe, deren besitz demnach illegal ist und folglich diese auch keinerlei Beweiskarft haben dürften - dürfen nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Eine Herausgabe dürfte damit nicht zulässig sein. Zumal das meine ganz persönlichen Daten sind und ich dem Provider nur die Erlaubnis erteilt habe, diese zu Abrechnungszwecken zu erstellen und zu benutzen. jede anderweitige Verwendung bedarf deshalb meiner ausdrücklichen Zustimmung...
Und genau deswegen stellt die Musikindustrie jedesmal Strafanzeige. Denn dann müssen die Daten herausgegeben werden. Das Verfahren wird zwar jedesmal wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber die Musikindustrie hat was sie will. Sie bekommt die Identität der IP Adresse. Und dann wird zivilrechtlich weitergeklagt. Denn sie verfolgen nur den Sinn Geld zu scheffeln und dazu muss man zivilrechtlich klagen.

Auch bei einer Flatrate müssen Daten eine gewisse Zeit gespeichert werden, denn man kann auch kostenpflichtige Angebote (z.B. Telefonie 0180 oder 0900) nutzen und die müssen anschließend abgerechnet werden.