Benutzer chrschn schrieb:
Aber Abrechnungsdaten - mal abgesehen davon, dass diese im Fall einer Flat ebenfalls nicht gespeichertw erden dürfe, deren besitz demnach illegal ist und folglich diese auch keinerlei Beweiskarft haben dürften - dürfen nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Eine Herausgabe dürfte damit nicht zulässig sein. Zumal das meine ganz persönlichen Daten sind und ich dem Provider nur die Erlaubnis erteilt habe, diese zu Abrechnungszwecken zu erstellen und zu benutzen. jede anderweitige Verwendung bedarf deshalb meiner ausdrücklichen Zustimmung...
Und genau deswegen stellt die Musikindustrie jedesmal Strafanzeige. Denn dann müssen die Daten herausgegeben werden. Das Verfahren wird zwar jedesmal wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber die Musikindustrie hat was sie will. Sie bekommt die Identität der IP Adresse. Und dann wird zivilrechtlich weitergeklagt. Denn sie verfolgen nur den Sinn Geld zu scheffeln und dazu muss man zivilrechtlich klagen.
Auch bei einer Flatrate müssen Daten eine gewisse Zeit gespeichert werden, denn man kann auch kostenpflichtige Angebote (z.B. Telefonie 0180 oder 0900) nutzen und die müssen anschließend abgerechnet werden.