Thread
Menü

Typisch Bank! Oder?


26.05.2008 18:35 - Gestartet von Wei.
Für maximale Gebühren wird Minimales geleistet, man kann noch nicht mal verlangen, einen Namen und zwei Nummern abzugleichen!

Tolle "Recht"sprechung!
Menü
[1] bartman321 antwortet auf Wei.
26.05.2008 19:11
Benutzer Wei. schrieb:
Für maximale Gebühren wird Minimales geleistet, man kann noch nicht mal verlangen, einen Namen und zwei Nummern abzugleichen!

Tolle "Recht"sprechung!

Genauso unglaublich finde ich, dass man das Geld nicht zurück bekommt. Und das mit der Begründung, die Frau (unberechtigter Empfänger) wäre in einer finanziellen Notlage! Gehts noch?

Gruß
Menü
[1.1] keksi antwortet auf bartman321
27.05.2008 08:01
Benutzer bartman321 schrieb:
Genauso unglaublich finde ich, dass man das Geld nicht zurück bekommt. Und das mit der Begründung, die Frau (unberechtigter Empfänger) wäre in einer finanziellen Notlage! Gehts noch?
Was willst Du machen? Sie als Sklavin den Betrag abarbeiten lassen? Wo nix ist...

Grüße,
keksi
Menü
[1.1.1] bartman321 antwortet auf keksi
27.05.2008 18:18
Benutzer keksi schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Genauso unglaublich finde ich, dass man das Geld nicht zurück bekommt. Und das mit der Begründung, die Frau (unberechtigter Empfänger) wäre in einer finanziellen Notlage! Gehts noch?
Was willst Du machen? Sie als Sklavin den Betrag abarbeiten lassen? Wo nix ist...

Grüße,
keksi

Wie sind uns einig, dass sie das Geld nicht einfach hätte ausgeben dürfen. Oder?

Eine Möglichkeit wäre, die Gegenstände zu fänden die sie erstanden hat. Wenn das nicht möglich, dann 20 Tagessätze a 90 Euro. Erfolgt keine Rückzahlung ab in den Knast. Klingt hart, aber die muss merken, dass man fremdes Geld nicht einfach so ungestraft ausgibt!

Gruß
Menü
[1.1.1.1] keksi antwortet auf bartman321
27.05.2008 18:41
Benutzer bartman321 schrieb:
Wie sind uns einig, dass sie das Geld nicht einfach hätte ausgeben dürfen. Oder?
Nö. Wieso sollte sie ihr Geld von ihrem Konto nicht ausgeben dürfen? Hätte das Sozialamt versehentlich überwiesen (und kein Privatmann) wären sicher mehr meiner Meinung. Aber ich halte es einfach mit dem BGB, da ist die sogenannte Entreicherung seit über hundert Jahren so geregelt.

Eine Möglichkeit wäre, die Gegenstände zu fänden die sie erstanden hat.
Das sieht das BGB auch vor. Bei ner Reise oder zusätzlich verfutterten Lebensmitteln ist aber nix mehr da.

Wenn das nicht möglich, dann 20 Tagessätze a 90 Euro. Erfolgt keine Rückzahlung ab in den Knast. Klingt hart, aber die muss merken, dass man fremdes Geld nicht einfach so ungestraft ausgibt!
Es war kein fremdes Geld, sondern das von ihrem eigenen Konto. Da liegt für gewöhnlich kein fremdes Geld.

Wie gesagt ist das alles seit über hundert Jahren so geregelt. Plötzlich ist es gaaanz schlimm. Der Skandal liegt für mich nicht bei der Frau, sondern bei dem Freibrief für die Bank, die trotz erkennbarem Fehler (falscher Nachname) nicht haftet.

Grüße,
keksi
Menü
[1.1.1.1.1] bartman321 antwortet auf keksi
27.05.2008 19:03
Benutzer keksi schrieb:
Nö. Wieso sollte sie ihr Geld von ihrem Konto nicht ausgeben dürfen? Hätte das Sozialamt versehentlich überwiesen (und kein Privatmann) wären sicher mehr meiner Meinung. Aber ich halte es einfach mit dem BGB, da ist die sogenannte Entreicherung seit über hundert Jahren so geregelt.

Dann kannst du sicherlich auch Paragraphen nennen? Ich würde das unter ungerechtfertigte Bereicherung ansehen!


Wie gesagt ist das alles seit über hundert Jahren so geregelt. Plötzlich ist es gaaanz schlimm. Der Skandal liegt für mich nicht bei der Frau, sondern bei dem Freibrief für die Bank, die trotz erkennbarem Fehler (falscher Nachname) nicht haftet.

Ich sehe den Skandal bei der Bank und bei der Frau!

Gruß
Menü
[1.1.1.1.1.1] keksi antwortet auf bartman321
27.05.2008 19:35
Benutzer bartman321 schrieb:
Dann kannst du sicherlich auch Paragraphen nennen? Ich würde das unter ungerechtfertigte Bereicherung ansehen!
Womit Du absolut richtig liegst. Die §§ 812 ff BGB regeln selbige. Im § 818 Abs. 3 wirst Du hinsichtlich der Entreicherung fündig - einer gesetzlich definierten Ausnahme zum Herausgabeanspruch.

Ich sehe den Skandal bei der Bank und bei der Frau!
Nicht unverständlich. Aber nur zu 50% auch meine Meinung. ;-)

Grüße,
keksi
Menü
[2] klaussc antwortet auf Wei.
27.05.2008 08:58
Benutzer Wei. schrieb:
Für maximale Gebühren wird Minimales geleistet, man kann noch nicht mal verlangen, einen Namen und zwei Nummern abzugleichen!

Tolle "Recht"sprechung!

Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen, es ist einfach unglaublich!

Gruß
Klaus
Menü
[3] Maeusepitter antwortet auf Wei.
10.06.2008 20:43
Ich zahle nix und kann auch im Internet-Cafe gefahrlos dank virtueller Tastatur und mobiler iTAN "homebanken"

www.netbank.de
Menü
[3.1] Ryushi antwortet auf Maeusepitter
11.06.2008 18:25
Benutzer Maeusepitter schrieb:
Ich zahle nix und kann auch im Internet-Cafe gefahrlos dank virtueller Tastatur und mobiler iTAN "homebanken"

www.netbank.de

Also ich würde mich nicht wirklich auf diese virtuelle Tastatur verlassen, da Keylogger auch bessere Tricks als nur das Mitloggen von realen Tastatureingaben haben können.