Benutzer bartman321 schrieb:
Wie sind uns einig, dass sie das Geld nicht einfach hätte ausgeben dürfen. Oder?
Nö. Wieso sollte sie ihr Geld von ihrem Konto nicht ausgeben dürfen? Hätte das Sozialamt versehentlich überwiesen (und kein Privatmann) wären sicher mehr meiner Meinung. Aber ich halte es einfach mit dem BGB, da ist die sogenannte Entreicherung seit über hundert Jahren so geregelt.
Eine Möglichkeit wäre, die Gegenstände zu fänden die sie erstanden hat.
Das sieht das BGB auch vor. Bei ner Reise oder zusätzlich verfutterten Lebensmitteln ist aber nix mehr da.
Wenn das nicht möglich, dann 20 Tagessätze a 90 Euro. Erfolgt keine Rückzahlung ab in den Knast. Klingt hart, aber die muss merken, dass man fremdes Geld nicht einfach so ungestraft ausgibt!
Es war kein fremdes Geld, sondern das von ihrem eigenen Konto. Da liegt für gewöhnlich kein fremdes Geld.
Wie gesagt ist das alles seit über hundert Jahren so geregelt. Plötzlich ist es gaaanz schlimm. Der Skandal liegt für mich nicht bei der Frau, sondern bei dem Freibrief für die Bank, die trotz erkennbarem Fehler (falscher Nachname) nicht haftet.
Grüße,
keksi