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DualSimadapter Patent ?!


21.02.2008 14:51 - Gestartet von dualsim
Hallo leibe Forengemeinde ,

ich habe mal ne Frage vll kennt sich jemand mit diesem Thema aus...

Ihr habt ja sicher schonmal was von Simadaptern gehört 2 Simkarten gleichzeitig im Handy nutzen. Ist ne schöne Sache , hab mir gleich mal eine aus Hongkong bestellt und funtzt auch tadelos

Dann dachte ich mir ja sowas kann ich doch auch bei Ebay vertreiben , jetzt jedoch kommt ein deutscher Anbieter der behauptet das Patent auf diesen Adapter zu haben .... Darauffhin wurde meine Auktion bei Ebay, entfernt

laut Patent wird es von Firma Mannesmann gehalten , jedoch dieses Patent betrifft nicht genau diesen Adapter wo ich vertreiben wollte 3Für weitere Infos stehe ich gerne zur Verfügung

ist da jemand was bekannt mit dem Patent ??
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[1] Patent
Fratoel antwortet auf dualsim
21.02.2008 15:01
Patente werden im Allgemeinen ja auch nicht für ein best. Produkt vergeben, sondern für eine Produktart mit ganz speziellen Eigenschaften, die im Patent näher beschrieben sind.

Wenn Du bereits "Bekanntschaft" mit dem Patentinhaber geschlossen hast, hast Du vielleicht auch die Patentnummer, um die es geht. Dann kannst Du unter http://depatisnet.dpma.de selbst weiter forschen.
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[2] Patent
dualsim antwortet auf dualsim
21.02.2008 15:09
Diese Mail wurde mir geschickt

Auszug
Der von Ihnen angebotene SIM-Adapter zum Betrieb von zwei SIM-Karten in
einem Handy verstößt - wie Ihnen ja bereits von eBay mitgeteilt wurde -
gegen ein gültiges Patent (Patentnummer DE 43 02 820 C2).

Die Firma Beauty2Buy Ltd. versichert hiermit an Eides statt, das sie die
exklusiven Rechte hat, den durch Sie auf eBay angebotenen SIM-Adapter
mit der oben genannten Patentnummer in Deutschland zu vertreiben und
zwar sowohl im B2B als auch im B2C-Bereich. Das Patent (mit dem
entsprechenden Patentanspruch) kann jederzeit auf der Webseite des
Deutschen Patentamtes (www.dpma.de) eingesehen werden.
Bei Rechtsstreitigkeiten kann auch der entsprechende Vertrag über das
Nutzungsrecht hierzu eingesehen werden.

Wir bitten Sie daher, sämtliche Auktionen, welche das oben genannte
Produkt betreffen, nicht mehr erneut anzubieten, und zwar weder auf
.
.
.

bei dieser Patentnummer finde ich zwar eine Lösung mit 2 Simkarten ist e aber ein Dualsimadapter ??
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[2.1] lion399 antwortet auf dualsim
21.02.2008 16:55

einmal geändert am 21.02.2008 16:55
Wenn ein Unternehmen eine eidesstattliche Erklärung abgibt, dass sie die exklusiven Vertriebsrechte an genau diesem Dual-Sim-Adapter haben, dann kannst Du davon ausgehen, dass Du ganz schlechte Karten hast. Mein Rat ist, ganz schnell die Finger davon zu lassen, da sonst erhebliche Schadensersatzforderungen etc. auf Dich zukommen können. Wäre die eidesstattliche Erklärung nämlich falsch, so wäre das Meineid seitens des Unternehmens und somit eine Straftat. Ein solches Risiko sollte man nur nach eingehender juristischer Prüfung auf sich nehmen. Und daher ist davon auszugehen, dass das Patent bestandskräftig ist.
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[2.1.1] dualsim antwortet auf lion399
21.02.2008 17:12
Hallo zusammen ,

ich danke euch allen für die kompetente Hilfe. In diesem Falle wird es wohl das beste sein die Finger von der Sache zu lassen, weil eigentlich ist mir diese Sache nicht wert eine Patentanwalt zu schalten ...

Sollte dennoch jemand in dieser Patentsache versiert sein dem kann ich gerne mal das vermeintliche Patent zukommen lassen oder ihr könnt über Patentamtseite und Nummer oben die Sache mal anschauen

Ich finde es heftig das sich überhaupt jemand die exklusiv Rechte an sowas sichern kann , es lebe die die freie Marktwirtschaft

Aber Dualsim Handys sind doch jetzt auf den Markt gelangt aber wie oben von Martin geschrieben ging der Sache jedoch ein Patentstreit voraus

Danke an das Forum was meiner Meinung nach echt das beste Mobilfunkforum ist :)

Mfg
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[2.2] hubert.z antwortet auf dualsim
25.02.2008 00:54
Benutzer dualsim schrieb:
Diese Mail wurde mir geschickt

Auszug Der von Ihnen angebotene SIM-Adapter zum Betrieb von zwei SIM-Karten in einem Handy verstößt - wie Ihnen ja bereits von eBay mitgeteilt wurde -
gegen ein gültiges Patent (Patentnummer DE 43 02 820 C2).

Die Firma Beauty2Buy Ltd. versichert hiermit an Eides statt, das sie die exklusiven Rechte hat, ...

Wenn diese Firma nicht einmal die korrekte Rechtschreibung in einer eidesstattlichen Versicherung beherrscht, dann würde ich das doch nochmals nachprüfen.
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[3] Dual Sim und X Patente
mueller antwortet auf dualsim
21.02.2008 15:16
Benutzer dualsim schrieb:
ist da jemand was bekannt mit dem Patent ??

Ich hatte seinerzeit im Frühjahr 2007 über zahlreiche Patentanmeldungen und ggf. -verletzungen berichtet. Damals ging es vor allem um Rechte am Dual-SIM-Handy. Dort herrscht ein relatives Durcheinander und eine recht große Flut an Patenten, die nahe beieinander stehen oder sich zum Teil auch widersprechen.

https://www.teltarif.de/arch/2007/kw18/...

Ich kann mir gut vorstellen, dass es eine ähnliche Patentflut auch zum Dual-SIM-Adapter gibt, vor allem wenn man das international ansieht.

Wie schon mein Vorredner meinte, heißt ein vermeintlich entgegenstehendes Patent aber nicht, dass dies im Zweifel auch haltbar ist. Freilich macht es das Leben aber auf jeden Fall erst einmal schwieriger.

Für den ersten Schritt kann sicherlich eine Recherche in den Onlinedatenbanken des deutschen und europäischen Patent- und Markenamtes helfen, für eine ausgewogene Beurteilung bedarf es danach aber meist einer Beratung eines fitten und auch technisch bewanderten Patentanwaltes. Genau diese ist aber nicht billig und lohnt sich sicherlich nur, wenn Du den Vertrieb und ggf. die Weiterentwicklung der Adapter ernst meinst und es nicht nur um ein Zubrot geht.

Viele Grüße
Martin