Benutzer the Hellion schrieb:
Eins vorab : die begehrten Inkassogebühren sind - selbst wenn Verzug vorhanden wäre - nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig !
Das ist doch schonmal beruhigend. :-)
lt acoreus wurde angeblich aufs falsche Konto überwiesenen - Die 3,60 sind an Dich lt Posting nicht retourniert worden !
Genau. Ich habe das eingehend geprüft, die Zahlung ist nicht mit dem Hinweis "Konto existiert nicht" zurückgekommen. Ich habe einfach nichts mehr davon gehört und habe die Zahlung also für erledigt gehalten.
Der Inkassoladen behauptet aber nicht das der Inhaber des Kontos ( also wo Du hin überwiesen hast ) NICHT Ventelo ist ?
Richtig. Der Inkassoladen schreibt nur, dass "der Auftraggeber" (also Ventelo) eine Überweisung auf eine andere, ganz leicht unterschiedliche Kontonummer gefordert hätte und somit "die Erfüllung nicht eingetreten" wäre. Nachprüfen kann ich das leider nicht, da ich die erste Mahnung wie gesagt als bezahlte Bagatelle weggeworfen habe. Damals habe ich Ventelo auch noch für ein seriöses Unternehmen gehalten. Wenn ich geahnt hätte, was für ein Sch*** da noch nachkommt, hätte ich die Mahnung natürlich aufgehoben.
Ich hätte allerdings, ehrlich gesagt, damals schon stutzig werden können: Dieser ersten Mahnung lag KEIN ÜBERWEISUNGSTRÄGER bei wie sonst oft üblich, und es ging aus dem Schreiben auch sonst nicht klar hervor, was ich als VERWENDUNGSZWECK meiner Überweisung schreiben soll.
Eine Mahnung, die Wert auf eine eindeutige Zuordnung der eingehenden Zahlung zu einem Kunden bzw. einer Rechnung legt, sieht jedenfalls anders aus. Ich weiß noch, dass ich damals gutgläubig gedacht habe "Mein Gott, was ist das denn für eine schlampige Mahnung. Naja, vielleicht machen die sich bei diesen Minibeträgen so wenig Mühe wie möglich". Ich habe dann so eine verloren herumstehende Buchstaben-/Zahlenkombination von der Mahnung, die zumindest so aussah wie eine Rechnungsnummer, als Verwendungszweck genommen und in gutem Glauben angenommen, dass Ventelo die 3,60 Euro damit schon würde zuordnen können und der Fall damit für mich erledigt ist.
Jetzt, im Nachhinein, wirkt es auf mich so, als ob diese erste Mahnung schon arglistig so gehalten war, dass der Überweiser möglichst Fehler macht und Ventelo sagen kann "Guck mal, da ist irgendeine Zahlung mit irgendeinem undefinierbaren Verwendungszweck gekommen. Wie sollen wir die denn bitte zuordnen?! Nee nee, wir tun die 3,60 Euro mal dankend in die Kaffeekasse und die Forderung, die da jemand begleichen wollte, wird schon irgendwann in die nächste Mahnstufe laufen und das bringt uns dann via Acoreus Collections noch ein paar Euro mehr."
Das gilt natürlich alles nur unter der Voraussetzung, dass das Konto, auf das ich damals überwiesen habe (Nummer 220951202 bei der BLZ 30080000, Dresdner Bank bzw. Commerzbank Düsseldorf), tatsächlich ein Ventelo-Konto ist. Kann das zufällig jemand bestätigen?
Aber nochmal zu Acoreus Coll.: Wie du schon gesagt hast, hat der Inkassoladen nicht behauptet, dass ich nicht an Ventelo überwiesen habe. Sie haben nur behauptet, dass ich aufs falsche Konto überwiesen habe. Die Schlussfolgerung, dass das kein Ventelo-Konto war, überlassen sie mir. Kann ich evtl. von denen fordern, genau das erstmal nachzuweisen?
Tschüss
Po-Po-Pokerface