Benutzer Mario25421 schrieb:
Dann habe ich bei der letzten Rate ca.3,00 Euro zuviel überwiesen und die behält die Firma liquido inkasso aus sogenannten Kostengründen ein.
Würde man dies nicht als erschlichene Bereicherung nennen oder so? Immerhin hattest du zu viel überwiesen, normalerweise, egal um welche Summe es sich handelt, muss die Differenz zurückbezahlt werden. Würde mich mal interessieren, ob man die nicht rechtlich dran kriegen könnte, wegen Bereicherung oder so.
Vielleicht könntest du ein Schreiben oder so aufsetzen und die 3,00 Euro zurückverlangen, denen würde ich 14 oder 21 Tage Zeit geben, sonst müsstest du gegen das Inkasso rechtliche Schritte einleiten (brauchbaren Grund müsste man erst herausfinden), wobei die entstehenden Kosten zu deren Lasten auferlegt werden.
Ich finde diese Masche sehr dreist, da du bestimmt nicht der einzige bist, der möglicherweise zu viel überwiesen hat. Wenn man dies zusammenrechnen täte, dann kommt bestimmt eine beachtliche Summe zusammen, nur weil die "Opfer" zu viel überwiesen hatten. und aus "so genannten Kostengründen" ist eine nette Ausrede, wenn das jeder macht, dann würden viele ALG II Empfänger ein eigenes Inkasso gründen und könnten von den Einnahmen leben, oder so.