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Beratungs- und Prozesskostenhilfe


09.04.2007 12:46 - Gestartet von hauptverbindung
Es gibt ja leider immer mehr Menschen in unserem Land, welche nicht mehr über normale Geldmittel verfügen können; geschweige sich einen Rechtsanwalt leisten können.
Nun, wer mit dubiosen Firmen Probleme hat, ohne sich einer Schuld bewuss zu sein; oder wer minderjährig ist, kann beim zuständigen Gericht Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe beantragen. Hierzu müssen Einkommensunterlagen, Mietunterlagen (kalt&warm), Kreditverträge mitgenommen werden. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, hat man das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl.
In der regel hilft ein Schreiben des Anwaltes an die Gegenseite aus. Mein Anwalt hat jedenfalls um einen Mahnbescheid gebettelt, SMS reagierte nicht darauf und schickte die üblichen Schreiben. Also, alles wie oben geschrieben machen und auch zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern. Es wird ewuch auf alle Fälle geholfen.
So long