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Auszug aus den o2 Bedingungen zur Portierung


03.11.2002 18:32 - Gestartet von Guido Klose
Auszug aus dem Portierungsantrag, der unter "weitere Downloads" auf http://www.o2online.de/o2/privat/service/o2hilfe/index.html als PDF-Datei erhältlich ist:

"[..] Mir ist bekannt, dass [..] evtl. noch vorhandenes weiteres Gesprächsguthaben mit Durchführung der Portierung verfällt. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Portierung der Rufnummer nur erfolgt, wenn mein LOOP-Handy seit mindestens zwei Jahren aktiviert ist oder ich das sich aus der aktuellen Preisliste ergebende Entgelt für die Aufhebung der Sperrung meines LOOP-Handys für die Nutzung mit SIM-Karten anderer Diensteanbieter („SIM-Unlock“) gezahlt habe.

LOOP-Serviceleistungen (z.B. Easy Money, Kontocheck) werden nach Durchführung der Portierung nicht mehr erbracht. Sofern ich
Inhaber eines LOOP-E-Mail-Accounts bin, wird dieses mit Durchführung der Portierung deaktiviert.

Sofern der neue Diensteanbieter einen Vertragsschluss oder die Portierung meiner Rufnummer ablehnt oder die Portierung undurchführbar ist, kann ich meinen Vertrag mit O2 (Germany) fortsetzen und meine bisherige Nummer behalten. Hierfür ist ein Entgelt in Höhe von 30% des sich aus der aktuellen Preisliste ergebenden Portierungsentgelts zu zahlen."

Viel mehr Hürden, die abtrünnigen Kunden in den Weg stellen kann, gibt es wohl nicht...
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[1] joneit antwortet auf Guido Klose
04.11.2002 00:02
Benutzer Guido Klose schrieb:
"[..] Mir ist bekannt, dass [..] evtl. noch vorhandenes weiteres Gesprächsguthaben mit Durchführung der Portierung verfällt.
[...]
Sofern der neue Diensteanbieter einen Vertragsschluss oder die Portierung meiner Rufnummer ablehnt oder die Portierung undurchführbar ist, kann ich meinen Vertrag mit O2 (Germany) fortsetzen und meine bisherige Nummer behalten. Hierfür ist ein Entgelt in Höhe von 30% des sich aus der aktuellen Preisliste ergebenden Portierungsentgelts zu zahlen."

Viel mehr Hürden, die abtrünnigen Kunden in den Weg stellen kann, gibt es wohl nicht...
Also nur diese beiden Punkte sind bedenkenswert - natürlich muss es möglich sein, das Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Dass ansonsten keine LOOP Leistungen weitergenutzt werden können ist doch nur verständlich - der Vertrag wird ja aufgelöst. Das gleiche gilt für die SIM-Lock-Freischaltung - hier muss der Kunde erstmal seinen Vertrag erfüllen. Die einzige Fussangel ist daher nur die 30%ige Gebühr, sofern die Portierung nicht erfolgt. Ich frage mich, unter welchen Bedingungen diese Fall auftreten kann und ob man sowas nicht klären kann, ohne dass O2 Gebühren entstehen (denn dafür sind diese 30% wohl gedacht).

Also an und für sich nichts wirklich unerwartetes oder unfaires, oder?

Tobias
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[1.1] Guido Klose antwortet auf joneit
04.11.2002 00:46
Benutzer joneit schrieb:

Also nur diese beiden Punkte sind bedenkenswert - natürlich muss es möglich sein, das Guthaben ausgezahlt zu bekommen.

Ist es aber nicht: Das Guthaben verfällt! Steht dort eindeutig.

Da andererseits aber mindestens 22,50 Euro "Portierungsgebühr" auf dem Guthabenkonto vorhanden sein müssen, kann man nicht einmal vorher sein Restguthaben enfach aufbrauchen: Es wird zum Glücksspiel, wieviel Geld man bei der Portierung verliert! Denn sind nur noch 22,49 Euro auf dem Konto, muss man zunächst mindestens 10 Euro aufladen, bevor eine Portierung erfolgen kann.

Dass ansonsten keine LOOP Leistungen weitergenutzt werden können ist doch nur verständlich - der Vertrag wird ja aufgelöst.

Trotzdem hielte ich eine Übergangszeit für angemessen: Wenn man bei einer Bank ein Konto auflöst, bekommt man abschließend eine Schlussabrechnung. Da man bei Prepaid-Konten jedoch keine schriftlichen Rechnungen erhält, sollte es zumindest noch eine bestimmte Zeit lang möglich sein, seine Daten einzusehen, auch wenn man keine Änderungen mehr vornehmen kann.

Das gleiche gilt für die SIM-Lock-Freischaltung - hier muss der Kunde erstmal seinen Vertrag erfüllen.

Dabei geht o2 offenbar ganz selbstverständlich davon aus, dass man seine LOOP-Karte im Bundle mit einem Handy erworben hat: Was aber, wenn man die Karte einzeln gekauft hat? Gilt dann trotzdem eine mindestens zweijährige "Vertragslaufzeit"?

Also an und für sich nichts wirklich unerwartetes oder unfaires, oder?

Finde ich schon.

Gruß,
Guido
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[1.1.1] Peterman antwortet auf Guido Klose
04.11.2002 11:31
Benutzer Guido Klose schrieb:
Benutzer joneit schrieb:

Also nur diese beiden Punkte sind bedenkenswert - natürlich muss es möglich sein, das Guthaben ausgezahlt zu bekommen.

Ist es aber nicht: Das Guthaben verfällt! Steht dort eindeutig.

Da andererseits aber mindestens 22,50 Euro "Portierungsgebühr" auf dem Guthabenkonto vorhanden sein müssen, kann man nicht einmal vorher sein Restguthaben enfach aufbrauchen: Es wird zum Glücksspiel, wieviel Geld man bei der Portierung verliert! Denn sind nur noch 22,49 Euro auf dem Konto, muss man zunächst mindestens 10 Euro aufladen, bevor eine Portierung erfolgen kann.

Dass ansonsten keine LOOP Leistungen weitergenutzt werden können ist doch nur verständlich - der Vertrag wird ja aufgelöst.

Trotzdem hielte ich eine Übergangszeit für angemessen: Wenn man bei einer Bank ein Konto auflöst, bekommt man abschließend eine Schlussabrechnung. Da man bei Prepaid-Konten jedoch keine schriftlichen Rechnungen erhält, sollte es zumindest noch eine bestimmte Zeit lang möglich sein, seine Daten einzusehen, auch wenn man keine Änderungen mehr vornehmen kann.

Das gleiche gilt für die SIM-Lock-Freischaltung - hier muss der Kunde erstmal seinen Vertrag erfüllen.

Welchen Vertrag?????????

Dabei geht o2 offenbar ganz selbstverständlich davon aus, dass man seine LOOP-Karte im Bundle mit einem Handy erworben hat: Was aber, wenn man die Karte einzeln gekauft hat? Gilt dann trotzdem eine mindestens zweijährige "Vertragslaufzeit"?

Und was hat der Handyerwerb mit der Rufnummernportierung zu tun?

Ich will meine Rufnummer behalten und nicht das Handy mit eventuellen anderen Karten nutzen (auch möglich, aber ein anderes Thema). Dann muss ich logischerweise 2 Jahre warten, oder die Gebühr bezahlen. Aber nicht, wenn ich das Handy gar nicht brauche.

Also an und für sich nichts wirklich unerwartetes oder unfaires, oder?

Finde ich schon.

Ich auch...

Peterman