Benutzer Guido Klose schrieb:
Benutzer joneit schrieb:
Also nur diese beiden Punkte sind bedenkenswert - natürlich muss es möglich sein, das Guthaben ausgezahlt zu bekommen.
Ist es aber nicht: Das Guthaben verfällt! Steht dort eindeutig.
Da andererseits aber mindestens 22,50 Euro "Portierungsgebühr" auf dem Guthabenkonto vorhanden sein müssen, kann man nicht einmal vorher sein Restguthaben enfach aufbrauchen: Es wird zum Glücksspiel, wieviel Geld man bei der Portierung verliert! Denn sind nur noch 22,49 Euro auf dem Konto, muss man zunächst mindestens 10 Euro aufladen, bevor eine Portierung erfolgen kann.
Dass ansonsten keine LOOP Leistungen weitergenutzt werden können ist doch nur verständlich - der Vertrag wird ja aufgelöst.
Trotzdem hielte ich eine Übergangszeit für angemessen: Wenn man bei einer Bank ein Konto auflöst, bekommt man abschließend eine Schlussabrechnung. Da man bei Prepaid-Konten jedoch keine schriftlichen Rechnungen erhält, sollte es zumindest noch eine bestimmte Zeit lang möglich sein, seine Daten einzusehen, auch wenn man keine Änderungen mehr vornehmen kann.
Das gleiche gilt für die SIM-Lock-Freischaltung - hier muss der Kunde erstmal seinen Vertrag erfüllen.
Welchen Vertrag?????????
Dabei geht o2 offenbar ganz selbstverständlich davon aus, dass man seine LOOP-Karte im Bundle mit einem Handy erworben hat: Was aber, wenn man die Karte einzeln gekauft hat? Gilt dann trotzdem eine mindestens zweijährige "Vertragslaufzeit"?
Und was hat der Handyerwerb mit der Rufnummernportierung zu tun?
Ich will meine Rufnummer behalten und nicht das Handy mit eventuellen anderen Karten nutzen (auch möglich, aber ein anderes Thema). Dann muss ich logischerweise 2 Jahre warten, oder die Gebühr bezahlen. Aber nicht, wenn ich das Handy gar nicht brauche.
Also an und für sich nichts wirklich unerwartetes oder unfaires, oder?
Finde ich schon.
Ich auch...
Peterman