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Wo ist das Problem für den Händler?


01.11.2002 15:50 - Gestartet von hdontour
Nach Beendigung des Bestellvorganges sollte es doch kein Problem sein dem Kunden innerhalb von ein paar Sekunden eine Mail mit dem entsprechenden blabla zu schicken.
Erst wenn der Kunde diese Mail wiederum nach dem Durchlesen zurückschickt, startet die Bearbeitung / Bestellung oder wird automatisch nach einem bestimmten Zeitraum einfach weggelöscht.
Auf die Art hat der Händler diverse Fakes weniger.

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Ich habe mich bei www.01086.com freischalten lassen. Da mußte ich eine angehängte Datei aus der Bestätigungsmail ausdrucken und unterschrieben zurückfaxen.
Fand ich völlig o.k.
Ich möchte mal behaupten, daß Kunden die soetwas verweigern, wahrscheinlich keine weiße Weste mehr haben und man auf die auch gut verzichten kann.
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[1] valjean antwortet auf hdontour
01.11.2002 16:02
Eben, so schwer kann das doch nicht sein. Zusätzlich kann der Händler jeder Lieferung eine schrifliche Aufklärung über das Rückgaberecht beilegen, dann hat der Kunde es schriftlich und kann es dauerhaft nachlesen.
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[1.1] skycab antwortet auf valjean
01.11.2002 16:21
Was bedeutet denn "Der Kunde darf an der Belehrung nicht aktiv mitwirken" ? Muss sie ihm also am Telefon vorgelesen werden, oder wie ist das zu verstehen ?
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[1.1.1] pistazienfresser antwortet auf skycab
01.11.2002 16:41
Benutzer skycab schrieb:
Was bedeutet denn "Der Kunde darf an der Belehrung nicht aktiv mitwirken" ? Muss sie ihm also am Telefon vorgelesen werden, oder wie ist das zu verstehen ?
Da ich die Meinung noch in keiner juristischen Literatur gelesen habe, kann ich nur raten:
Die Belehrung soll in der sogenannten Textform des § 126 b BGB erfolgen. Das umfasst neben der Schriftform auch Faxe und email mit spezieller digitaler Signatur. Vieleicht muss die Form schon hergestellt worden sein, wenn sie beim Verbrauche eintrifft. Also er muss nicht erst noch ausdrucken müssen.
Ansonsten waere es wohl mit dem fiktiven Fall vergleichbar, dass der Verbraucher schriftlich belehrt werden muesste, und der Haendler den Verbraucher einfach per Telefon auffordert, die Belehrung aufzuschreiben. Dass wuerde dann natuerlich nicht gewaerleisten, dass der Verbraucher sich nicht verschreibt.

Ich persoenlich wuerde es aber ausreichen lassen, wenn der Verbraucher z. B. eine Mail mit der Belehrung ausdrucken laesst und dann faxen soll. Allerdings haette dann der Verbraucher das Orginal und koennte es eventuell leichter faelschen, aber dass ist wohl eher weit hergeholt.
gruss pistazienfresser
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[2] tgr antwortet auf hdontour
02.11.2002 08:45
Benutzer hdontour schrieb:
Ich habe mich bei www.01086.com freischalten lassen. Da mußte ich eine angehängte Datei aus der Bestätigungsmail ausdrucken und unterschrieben zurückfaxen.
Fand ich völlig o.k.
Ich möchte mal behaupten, daß Kunden die soetwas verweigern, wahrscheinlich keine weiße Weste mehr haben und man auf die auch gut verzichten kann.

Oder vieleicht einfach kein Fax besitzen? Ich bestellte doch nicht auf elektronischem Wege über WWW oder E-Mail, um dann im nachhinein noch eine konventionelle Bestellung per Brief oder Fax nachzureichen. Das ist ja doppelt aufwendig.
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[2.1] hdontour antwortet auf tgr
02.11.2002 09:10
Benutzer tgr schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Ich habe mich bei www.01086.com freischalten lassen. Da mußte ich eine angehängte Datei aus der Bestätigungsmail ausdrucken und unterschrieben zurückfaxen.
Fand ich völlig o.k.
Ich möchte mal behaupten, daß Kunden die soetwas verweigern, wahrscheinlich keine weiße Weste mehr haben und man auf die auch gut verzichten kann.

Oder vieleicht einfach kein Fax besitzen? Ich bestellte doch nicht auf elektronischem Wege über WWW oder E-Mail, um dann im nachhinein noch eine konventionelle Bestellung per Brief oder Fax nachzureichen. Das ist ja doppelt aufwendig.

Das muß jeder für sich selber entscheiden, ob es ihm das wert ist, solche "Umstände" auf sich zu nehmen.
Ich respektiere diese "Voschriften" der Händler, nach all dem was bei uns abgeht.
...und es werden immer mehr Unternehmen, die es kapieren, das sicheres Geld besser ist als Geld, welches vielleicht kommt.
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[2.2] Mail reicht meist - RE: Wo ist das Problem für den Händler?
pistazienfresser antwortet auf tgr
02.11.2002 11:19
Hi Leute,
nach der Kommtentierung im Palandt von 2002 zu § 126b BGB (Definition der Textform) reicht sogar eine *normale Mail*, solange der Absender (hier der Haedler) aus der Mail zu erkennen ist. Zumindest unter der Voraussetzung, dass der Empfaenger (hier der Verbraucher) zu erkennen gegeben hat, dass er mit einer Uebermittlung per Mail einverstanden ist. Dies duerfe meiner Meinung nach bei der Bestellung per Mail oder Internet der Fall sein.
Allerdings muss der Haendler hier beweisen, dass die Mail tatsaechlich zugegangen ist. In den meisten Faellen muesste eine
Antwortmail des Verbrauchers hier ausreichen. Wer als Haendler ganz sicher gehen will, acceptiert halt nur Antwortmails mit Signatur. Fuer diesen Zweck duerfte eine Signatur, wie es sie schon seit Jahren bei web.de ganz fuer umsonst gibt, ausreichen!
Ansonsten wird es aber wohl nur sehr selten vorkommen, dass der Verbraucher behauptet, er habe die Mail des Haendlers nicht erhalten, wenn der Haendler eine Antwortmail mit der Adresse des Verbrauchers vorlegen kann.
Gruss pistazienfresser
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[3] b-a antwortet auf hdontour
03.11.2002 23:36
Benutzer hdontour schrieb:

Erst wenn der Kunde diese Mail wiederum nach dem Durchlesen zurückschickt, startet die Bearbeitung / Bestellung oder wird automatisch nach einem bestimmten Zeitraum einfach weggelöscht.

Eine viel zu hohe Hürde! Warum soll ich nach dem Kauf einer Ware erstmal E-Mail abrufen? Ok, eine Bestätigungs-Mail muss sein, aber die wird zu den Akten gelegt, und das war's.

Ich möchte mal behaupten, daß Kunden die soetwas verweigern, wahrscheinlich keine weiße Weste mehr haben und man auf die auch gut verzichten kann.

Oder es sind erfahrene Kunden. Ich kaufe ne ganze Menge online, und ich hab mir unzählige Onlineshops angesehen. Ich kann es mir inzwischen leisten, auf die Shops zu verzichten, die "für IE optimiert" sind oder die nur per Nachnahme verkaufen. Und halt auch auf die, welche den Käufer mit irgendwelchen Mätzchen quälen, um die Ausfallrate auf Null zu senken.