Benutzer sangyong schrieb:
Naja, wenn du fair bist dann eigentlich schon, denn wenn es du im Ausland richtig krankt (ich denke mal an Krebst) wirst, wird deine achso-günstige Auslandskrankenversicherung die Behandlung schlichtweg ablehnen.
Fair würde ich es finden, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung für die ich bezahle auch für einen Krankheitsfall zahlt ( egal, ob ich mich woanders als in Deutschland aufhalte ).
Da genau das nicht der Fall ist...besteht die Möglichkeit die ich nutze.
Im übrigen trifft das nur die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung ( z.b.bei Beamten, Selbstständigkeit oder bei höheren Verdiensten ) bezahlt man normal weiter und die zahlt eben auch wenn man nicht in Deutschland einen Wohnsitz hat.
Ich kenne ja all diese tollen Geschichten bereits. Selbst in Südostasien kostet ein gutes Krankenhaus (immer Privat) schnell mal 2000 Euro am Tag. Deine Ausland-KV ist dafür gar nicht ausgelegt und wird dir gehörig etwas husten oder dich solange hinhalten, bis dir die Luft ausgeht.
Also wirst du wieder nach D gekrochen kommen und willst dann wieder in den Schoß der deutschen KV...
Natürlich
Insgesamt ist dein Gebaren schlichtweg asozial.
Nein...es ist schlichtweg gesetzeskonform....denn sobald ich mich in Deutschland wieder wohnsitzmässig anmelde....muss ich mich zwangsweise bzw. gesetzlich vorgeschrieben krankenversichern.
Das du aus dem Sozialrechtsbereich kommst, macht es keineswegs besser- sondern lässt noch tiefer blicken.
Ich lebe nachdem Motto....lerne nicht für die schule....lerne für dein Leben....
ABER ... auch hier eine Frage ? Du bist also dafür mit zweierlei Maß zu messen ? Jemand der Sozialrechtsbereich gearbeitet hat, darf seinen Wohnsitz nicht mehr aus Deutschland abmelden (mit allen oben genannten ten Konsequenzen )... alle anderen schon ?