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rechtssicher per Mail Kündigen !? DeMail ist doch gescheitert.


20.10.2022 19:52 - Gestartet von xxbr0116
Wie soll das gehen? Es muss ja auch sicher gestellt sein, dass der Kündiger auch wirklich der Kunde ist, ins besondere für den Diensteanbieter - da kann ja jeder einen Namen drunter schreiben, wenn er jemand anderem Schaden möchte. Wenn der Anbieter dann nicht zur Kontrolle nachfragen darf wird's irgendwann ihm gegenüber Schadensersatzforderung geben wird, weil er das nicht kontrolliert hat / ach ne nicht kontrollieren durfte. Ganz nebenbei sollte jeder Mündige Bürger nen Blatt Papier mit einem Zweizeiler voll bekommen und sein Autogramm drunter setzen können ... Alternativ die eingeführte Kündigungsfunktion der Webseiten benutzen .....
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[1] Thimen antwortet auf xxbr0116
20.10.2022 21:10
docusign.de als Beispiel.
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[2] sushiverweigerer antwortet auf xxbr0116
20.10.2022 23:06
Benutzer xxbr0116 schrieb:
Wie soll das gehen? Es muss ja auch sicher gestellt sein, dass der Kündiger auch wirklich der Kunde ist, ins besondere für den Diensteanbieter - da kann ja jeder einen Namen drunter schreiben,

Ja, kann er, geht per Brief aber auch, eine Prüfung der Unterschrift wird wohl kaum ein Unternehmen durchführen (können).

Hier geht es um eine bestehende gesetzliche Regelung. Man kann Verträge online schließen, mit 2 Klicks, dann muss man sie auch online wieder kündigen können, ganz einfach, wir leben ja nicht mehr im Mittelalter.

Verstehe solche absurden Argumente nicht.
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[2.1] xxbr0116 antwortet auf sushiverweigerer
29.10.2022 08:30
Hier geht es um eine bestehende gesetzliche Regelung. Man kann Verträge online schließen, mit 2 Klicks, dann muss man sie auch online wieder kündigen können, ganz einfach, wir leben ja nicht mehr im Mittelalter.

also 2 Klicks reichen hinten und vorn nicht - die gesetzliche Regelung sagt da auch was anderes die Anbieter mussen eine Online Kündigung ermöglichen, dafür einen Button auf der Webseite anbieten und dort werden mehr Dinge abgefragt, als 2 Klicks, bis hin zu einer ggf. erforderlichen 2. Authentifizierung (SMS oder Maillink)- wenn man keine Ahnung hat ...


Verstehe solche absurden Argumente nicht.

Absurd ist was anderes - seit Handys der Schlüssel zu zum Banking und anderen sensiblen Dienstleistungen ist, ist Vorsicht geboten, aber darüber denken ja viele nicht nach.
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[3] horstchen antwortet auf xxbr0116
27.10.2022 08:58
Benutzer xxbr0116 schrieb:
Wie soll das gehen? Es muss ja auch sicher gestellt sein, dass der Kündiger auch wirklich der Kunde ist, ins besondere für den Diensteanbieter - da kann ja jeder einen Namen drunter schreiben, wenn er jemand anderem Schaden möchte. Wenn der Anbieter dann nicht zur Kontrolle nachfragen darf wird's irgendwann ihm gegenüber Schadensersatzforderung geben wird, weil er das nicht kontrolliert hat

wer rechtzeitig mit der Schreiberei anfängt, hat genügend Zeit für das deutsche Schreibpingpong:

1. Versuch der Mitteilung aus dem online-Portal (authentifiziert durch login)
2. Email
3. Schriftform als efax. Briefformat aus der Officeanwendung heraus mit eingefügter (eingescannter) Unterschrift.

Je nach gebotener Eile oder aufgestauter Wut alles drei auch gleichzeitig. Dann reagieren die allermeisten Firmen.

Ein Kündigungsdokument sollte man als Datei sowieso irgendwo vorrätig haben und das lässt sich bei Bedarf flott abändern und wiederverwenden. Exportiert als pdf kann man es entweder direkt aus der Frtzbox verfaxen, fritzfax4fritzbox (win), roger router oder auch eine mailprovider-Funktion.

Manchmal wollen Vertragspartner es nicht anders. Porto gibt es aber nur im äußersten Noffall.