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Gesetzgeberische Lösung erfoderlich


09.04.2021 16:47 - Gestartet von rudiruessel
einmal geändert am 09.04.2021 16:48
Dieser ist Zoom bereits bekannt und wir kümmern uns aktiv um das Anliegen von Herrn [...] sowie den dahinterliegenden Fehler. Sollte der Support nicht zufrieden stellend gewesen sein, tut uns dies leid, da die Zufriedenheit der Kunden bei Zoom an oberster Stelle steht.

Es ist erschreckend und frustrierend zugleich, wie sich über alle Telco-Firmen hinweg sowohl die Berichte über das Zermürben von Kunden bei Problemen und Mängeln gleichen, ebenso wie die fadenscheinigen, zuckersüßen Entschuldigungen und Beteuerungen, sobald sich öffenlichkeitswirksam z.B. teltarif (oft mit "teltarif hilft") einschaltet.

Auch aus der Vielzahl ähnlicher persönlicher Erfahrungen, bin ich davon überzeugt, dass es sich hierbei längst nicht mehr um bedauerliche Einzelfälle, sondern um ein von den Firmen strategisch entwickeltes Konzept zum Nachteil
des Endkunden handelt.

Ich sehe daher den Gesetzgeber am Zug die Firmen im Sinne eines gerechten Verbraucherschutzes zu einer besseren und schnelleren Kooperation mit den Kunden zu veranlasssen.
Als eine Möglichkeit, könnte ich mir empfindliche, pauschale Vertragsstrafen vorstellen, die die Firmen an die Kunden zu zahlen hätten, wenn Firmen Mängel nicht innerhalb einer festen Frist (z.B. zwei Monate) beseitigen.

Die Androhung dieser Strafen würde sowohl die Firmen motivieren Kundenbeschwerden besser zu bearbeiten, als auch den Kunden wirtschaflich ermöglichen gegen Mängel rechtlich vorzugehen.