Benutzer pfungpfeur schrieb:
Und was ist mit alten Handys die schon ein paar Jahre auf dem Markt sind
Das ist einfach: Diese fallen wohl unter die derzeitige (nicht vorhandene) Gesetzgebung bzw. zur Gesetzgebung die am Tag des Kaufs maßgeblich war.
Gesetze rückwirkend zu erlassen wäre ja auch etwas Kurios. So etwas ist selbst bei Gerichtsurteilen zu bestehendem Recht relativ selten.
Und "rauspatchen", so trivial wie sich das anhört, ist es leider bei alten Smartphones nicht. Smartphone Firmware-ROMs unterscheiden sich auch gerne mal innerhalb einer Gerätegeneration der selben Produktbezeichnung, diese müssen entsprechend aufwändig angepasst und jeweils einzeln getestet werden - und dann muss der Hersteller wohl möglich noch dafür haften wenn etwas schief geht. (Siehe Samsung Blu Ray Player die sich selbst mit einer Bootschleife lahmgelegt haben)