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Unfähig ...


19.06.2020 11:50 - Gestartet von BjWei
... nenne ich sowas!
Ein Mobilfunkbetreiber sollte von der Bundesnetzagentur verpflichtet sein, VOR dem Abriss eines bisherigen Standortes einen (ggf. mobilen) Ersatz zu schalten.
Schließlich ist bekannt, wenn sowas passieren soll und es sind IMMER Kunden stark betroffen, gerade dann, wenn sie Laufzeitverträge haben, dann kann man nämlich nicht binnen weniger Tage das Netz wechseln ...
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[1] hotte70 antwortet auf BjWei
20.06.2020 02:48
Benutzer BjWei schrieb:
... nenne ich sowas!
Ein Mobilfunkbetreiber sollte von der Bundesnetzagentur verpflichtet sein, VOR dem Abriss eines bisherigen Standortes einen (ggf. mobilen) Ersatz zu schalten.
Schließlich ist bekannt, wenn sowas passieren soll und es sind IMMER Kunden stark betroffen, gerade dann, wenn sie Laufzeitverträge haben, dann kann man nämlich nicht binnen weniger Tage das Netz wechseln ...

Naja, ich denke schon, dass sich o2 um einen neuen Standort bemüht, aber mit all den behördlichen Genehmigungen ist das auch über mehrere Monate nicht immer getan. Und eine mobiler Ersatz als temporäre Lösung ist für den Standort scheinbar nicht vorgesehen.