Thread
Menü

Hilfe! Sexline statt Ferngespräch


01.05.2002 18:25 - Gestartet von Faschgewählt
Es sollte Falschgewählt heissen.
Mir ist gerade ein Missgeschick passiert. Anstatt 01050 zu wählen habe ich 0190050 gewählt und anschließend die Vorwahl mit Rufnummer 0208, also 01900500208...
Als ein weibliches Gestöhne zu hören war, wurde mir klar, dass ich mich vertan habe.
Ich habe sofort aufgelegt und war vielleicht nur 1 Sekunde verbunden.

Was kann so etwas kosten und was kann man dagegen tun?

Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Menü
[1] Till Wollheim antwortet auf Faschgewählt
06.02.2003 14:04
Es kostet 1,90 € - denn die rechnen im Minutentakt ab - hier steht irgendwo sec Takt - das ist falsch! Höchstens nach meinem Eingreifen geändert!

Gruß
Till
Menü
[1.1] bastian antwortet auf Till Wollheim
06.02.2003 14:17
Ist eine 0190-0-Nummer. Deren Tarif kann frei vom Anbieter festgesetzt werden. Was es kostet? Telefonrechnung abwarten. Musst Du's zahlen? Ja, denn Verwählen schützt vorm Zahlen nicht ...

Gruß
Bastian
Menü
[1.1.1] ippel antwortet auf bastian
06.02.2003 14:56
Benutzer bastian schrieb:
Musst Du's zahlen? Ja, denn Verwählen schützt vorm Zahlen nicht

So einfach ist es zum Glück nicht. Bei einem wenigen Sekunden dauernden Verwähler ist kein Vertrag zwischen dem Anrufer und dem Diensteanbieter zustandegekommen. Eine Zahlungspflicht besteht deshalb insoweit nicht. Telefonrechnung widersprechen, unstrittige Beträge überweisen, fertig. Sollte der Diensteanbieter wirklich seine € haben wollen, soll er klagen.

Ippel
Menü
[1.1.1.1] Telefon-Wutzel antwortet auf ippel
06.02.2003 15:10
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer bastian schrieb:
Musst Du's zahlen? Ja, denn Verwählen schützt vorm Zahlen nicht

So einfach ist es zum Glück nicht. Bei einem wenigen Sekunden dauernden Verwähler ist kein Vertrag zwischen dem Anrufer und dem Diensteanbieter zustandegekommen. Eine Zahlungspflicht besteht deshalb insoweit nicht. Telefonrechnung widersprechen, unstrittige Beträge überweisen, fertig. Sollte der Diensteanbieter wirklich seine € haben wollen, soll er klagen.


Das glaubst du ja wohl selber nicht.... gib mir eine Quelle dafür!
Telefon-Wutzel
Menü
[1.1.1.1.1] ippel antwortet auf Telefon-Wutzel
06.02.2003 15:49
Benutzer Telefon-Wutzel schrieb:
Das glaubst du ja wohl selber nicht.... gib mir eine Quelle dafür!

BGB. Wie kommen Verträge zustande? Angebot - Annahme. Siehe auch §§119 ff BGB.

Ippel
Menü
[1.1.1.1.1.1] bastian antwortet auf ippel
06.02.2003 17:31
Gilt hier nicht. Auch Gerichte entscheiden größtenteils NICHT so. Hier gilt nur: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Es gibt zig Fälle, in denen diejenigen, die sich verwählt haben, auch zahlen müssen. Sonst könnte sich ja jeder herausreden: "Ich habe mich nur verwählt ..."

Gruß
Bastian
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf bastian
06.02.2003 17:59
Das ich dem Gericht im Zweifel klar machen muß, daß ich mich wirklich verwählt habe, ist selbstredend. Denn durch die Wahl gilt zunächst der Anscheinsbeweis, daß ich eine wirksame Willenerklärung abgegeben habe. Aber gelten tun die genannten §§ natürlich schon. Es kommt nur auf die Überzeugungskraft meinerseits an. Und eine Verbindung, die nur ein oder zwei Sekunden gedauert hat, ist ein starkes Argument. Ich halte es für unwahrscheinlich, daß der Richter dem nicht folgt.

Ippel
Menü
[1.1.2] Till Wollheim antwortet auf bastian
06.02.2003 15:14
Benutzer bastian schrieb:
Ist eine 0190-0-Nummer. Deren Tarif kann frei vom Anbieter festgesetzt werden. Was es kostet? Telefonrechnung abwarten. Musst Du's zahlen? Ja, denn Verwählen schützt vorm Zahlen nicht ...

Gruß
Bastian

Hallo Bastian,

Du bist kein Jurist, daher kann ich es Dir nur insofern übel nehmen, daß Du als Erwachsener deine Grenzen kennen solltest!
Inhaltlich ist es völlig quatsch was du da schreibst. Vertragsrecht ist nicht einfach, hier aber eindeutig! Auch Gerichte haben bezüglich 01900 Nummern nicht so entschieden, sondern nur bei 0190 Nummern und selbst da sind derartige Entscheidungen falsch! Diese stellen die AGBs der Telekommunikationsunternehmen über alles - schlicht rechtswidrig!
Ohne AGBs zu kennen gelten diese ohnehin nicht. Das ist der Fall bei kleinen Schmieren wie den Sex-Pornos hinter den Huren-Nummern. Deren AGBs sind nicht im RegTP-Amtsblatt veröffentlicht und somit i. d. R. unwiksam.

Tschüß
Till
Menü
[1.1.2.1] bastian antwortet auf Till Wollheim
06.02.2003 17:34
Na, Du scheinst ja ein "Super-Jurist" zu sein...wenn Gerichte, wie Du schreibst, im Falle von 0190-Nummern den Beklagten zur Zahlung des Betrags verdonnert haben, Du diese Urteile aber als "falsch" bezeichnest. Lach! Ich kenne zig Fälle bei 0190-0-Nummern, bei denen der Zahlungspflichtige auch den Geldbeutel öffnen musste. Und so ist es auch hier, ob Du das als "falsch" bezeichnest oder nicht.

Gruß
Bastian