Benutzer Peterdoo schrieb:
Ich habe die EU-Regeln so verstanden, dass eine FUP nur angewendet werden darf wenn der Kunde vorher über die Existenz dieser klar und deutlich informiert wurde. Ohne Info darf der Kunde davon ausgehen, das RLAH ohne Beschränkungen gilt.
Ein Verweis auf eine Formel in einem EU-Gesetz reicht nicht. Von den Verbrauchern darf nicht verlangt werden, dass diese die Gesetzgebung studieren müssen, um die Eigenschaften des eigenen Tarifs heraus zu finden.
Wir wissen aber, dass bei O2 bei Prepaid die Bedingungen ohne Vorwarnung von einem Tag auf den anderen wechseln können und eine FUP so jederzeit eingeführt werden kann.
Das sehe ich genauso. Die Dauer-FUP hat bisher nur M.Weidner gesehen. Eine Mengen-FUP muss aber zwangsläufig mit klaren Grenzen angegeben sein. Und dann fragt sich auch, ob sie angewendet wird oder nur zur "Abschreckung" dient.
Wenn wir den Aldi-Tarif als "beste" Roaming-Möglichkeit im Prepaid sehen, könnten aber einige Nutzer von anderen Anbietern nur für die Auslandsnutzung schnell wechseln. Das wäre für Aldi ungünstig. Darum würde ich nicht ausschließen, dass da noch was kommt, von heute auf morgen.
Insbesondere die "Tagesflat" bietet keiner so an. Wenn man auch einen Aldi-Stick mitschleppen muss zum Aktivieren sind 1GB für 2€ ideal, wenn mal wieder das Hotel-WLAN streikt. Ich hätte gedacht, dass sie analog zu Lidl's Surfkarte da die Auslandsnutzung ausschließen, oder zumindest begrenzen.