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Also nur Dauer-FUP???


14.06.2017 15:41 - Gestartet von wolfbln
einmal geändert am 14.06.2017 15:46
Wenn ich Markus richtig verstehe, kann nur eine FUP gegen Dauerroaming angewendet werden, die nach 2-4 Monaten greift.

Theoretisch könnte AldiTalk auch eine Mengen-FUP einführen, denn für 14,99€ müssten sie nicht 5,5GB, sondern nur 3,3GB zu Inlandspreisen rausgeben.

Damit hätte Aldi den Prepaid-Referenzpreis für EU Roaming. Wenn man das große Paket nimmt, kommt man rechnerisch auf 2,73€/GB.

Das liegt über fast allen anderen EU-Anbietern. Sicher ist das Aldi-Roaming nicht so gut wie das von Vodafone, aber bei CallYa zahlt man wesentlich mehr und bei Vodafone-Resellern kommt immer noch über den Aldi-Preis und bekommt kein LTE-Roaming. Auch können einen die O2-Netzprobleme im Ausland egal sein.

Auch schön, dass sie eine Hintertür für die Schweiz gelassen haben. Die gibt's bei der Telekom auch, aber nicht bei Vodafone.

Ich glaube kaum, dass es für den Normalanwender ein Angebot unter 2,73€/GB im Roaming geben wird. Entweder es wird bei ausl. Anbietern ganz geblockt oder wie in Österreich ganz streng nur 2,2GB pro €10 rausgegeben im Roam Like Home. Das schlägt Aldi jetzt um Längen.

Damit verflüchtigt sich auch die Angst der Betreiber vor "Missbrauch" durch Billigkarten. Es gibt nur noch ein paar extreme Einsatzgebiete, wo Auslandskarten dann noch besser wären: Flat mit gebremsten Speed, Minimalnutzung, Intensivnutzung über 10GB.

Interessant, wird es werden, wie und ob Aldi die Dauer-FUP durchzieht, wenn z.B. Vodafone-Kunden nur für Roaming auf Aldi ausweichen.
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[1] Peterdoo antwortet auf wolfbln
14.06.2017 17:29
Ich habe die EU-Regeln so verstanden, dass eine FUP nur angewendet werden darf wenn der Kunde vorher über die Existenz dieser klar und deutlich informiert wurde. Ohne Info darf der Kunde davon ausgehen, das RLAH ohne Beschränkungen gilt.

Ein Verweis auf eine Formel in einem EU-Gesetz reicht nicht. Von den Verbrauchern darf nicht verlangt werden, dass diese die Gesetzgebung studieren müssen, um die Eigenschaften des eigenen Tarifs heraus zu finden.

Wir wissen aber, dass bei O2 bei Prepaid die Bedingungen ohne Vorwarnung von einem Tag auf den anderen wechseln können und eine FUP so jederzeit eingeführt werden kann.
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[1.1] wolfbln antwortet auf Peterdoo
14.06.2017 18:21
Benutzer Peterdoo schrieb:
Ich habe die EU-Regeln so verstanden, dass eine FUP nur angewendet werden darf wenn der Kunde vorher über die Existenz dieser klar und deutlich informiert wurde. Ohne Info darf der Kunde davon ausgehen, das RLAH ohne Beschränkungen gilt.

Ein Verweis auf eine Formel in einem EU-Gesetz reicht nicht. Von den Verbrauchern darf nicht verlangt werden, dass diese die Gesetzgebung studieren müssen, um die Eigenschaften des eigenen Tarifs heraus zu finden.

Wir wissen aber, dass bei O2 bei Prepaid die Bedingungen ohne Vorwarnung von einem Tag auf den anderen wechseln können und eine FUP so jederzeit eingeführt werden kann.

Das sehe ich genauso. Die Dauer-FUP hat bisher nur M.Weidner gesehen. Eine Mengen-FUP muss aber zwangsläufig mit klaren Grenzen angegeben sein. Und dann fragt sich auch, ob sie angewendet wird oder nur zur "Abschreckung" dient.

Wenn wir den Aldi-Tarif als "beste" Roaming-Möglichkeit im Prepaid sehen, könnten aber einige Nutzer von anderen Anbietern nur für die Auslandsnutzung schnell wechseln. Das wäre für Aldi ungünstig. Darum würde ich nicht ausschließen, dass da noch was kommt, von heute auf morgen.

Insbesondere die "Tagesflat" bietet keiner so an. Wenn man auch einen Aldi-Stick mitschleppen muss zum Aktivieren sind 1GB für 2€ ideal, wenn mal wieder das Hotel-WLAN streikt. Ich hätte gedacht, dass sie analog zu Lidl's Surfkarte da die Auslandsnutzung ausschließen, oder zumindest begrenzen.