Benutzer arndt1972 schrieb:
Was für ein Schund, da klagen zwei Parteien bis vor den BGH, um Webseiten, die sie gar nicht nutzen!!!!!!!
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn deutsche Gerichte ihrer Arbeit nicht mehr folgen können und sich alles staut... Ich könnte es verstehen, wenn die Damen die Seiten gewerblich nutzen würde (was sie ja offensichtlich nicht tut, denn der streit schwillt ja mit Sicherheit schon seit Jahren, sonst wäre man nicht beim BGH). Aber das ist offensichtlich ja nicht der Fall. Den Mann dagegen verstehe ich gar nicht. Wenn es seine ehemalige Lebensgefährtin ist, dann noch weniger...
Ich habe auch eine Domain, mit einer Seite, von daher halte ich das Urteil für Schwachsinn, ich habe die Domain nur weil ich die Emailadressen benützen will.
Das Pflegen von Domain ist Rechtlich nicht so einfach.