Benutzer Handybär schrieb:
Benutzer cintema schrieb:
Trillerpfeife reicht doch.
Ist nicht ganz unbedenklich. Wenn dein Gegenüber einen Hörschaden davon trägt, kannst du strafrechtlich belangt werden. Alles schon passiert.
Gruß handybär
Der akustische Dynamikumfang ist doch begrenzt. mir ist daher nicht klar, wie eine Trillepfeife über eine Telefonleitung Hörschäden anrichten soll.