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Länderkennung in den Zahlencode integrieren muss? QUATSCH!


10.12.2015 13:41 - Gestartet von Thunderbyte
"können Unternehmen die sogenannten IP-Adressen nutzen. Diese werden vom jeweiligen Verbindungsanbieter vergeben, der eine Länderkennung in den Zahlencode integrieren muss. Damit werden ein Rückschluss auf den Standort und damit auch eine geografische Zugangsbeschränkung zu bestimmten Inhalten möglich."

Das ist so NICHT richtig und sollte von einem technisch Verständigen nicht unbesehen von der DPA übernommen werden!!! In einer IP ist kein "Ländercode" enthalten. Eine bloße IP kann theoretisch überall eingesetzt und z.B. auch dynamisch vergeben werden. im RDNS Eintrag KANN ein Rückschluss auf die grobe Gegend der IP möglich sein.

Es gibt jedoch indirekte Methoden, die Geolokalisierung zu ermöglichen, einige listet http://www.heise.de/ix/artikel/Spurensuche-506116.html auf. Insbesondere wird auf mit verschiedenen Methoden generierte Datenbanken zurückgegriffen.

So oder so ist Geolokalisierung meist ein sehr grobes Unterfangen, das auch mit Falschzuordnungen Probleme bereitet.