Zum Beispiel, daß der Klingelton abgestellt wird und die automatische Rufannahme aktiviert wird, schließt sich (zumindest bei Siemens) gegenseitig aus. Aus Sicherheitsgründen.
Koennte gehen, wenn das Handy im Modus fuer KFz-Betrieb ist. Der "Kontrollpieps" bei der Rufannahme kommt dann ggf. aus dem Lautsprecher der Freisprecheinrichtung und nicht vom Handy-Klingelsignalgeber; der Lautsprecher ist hier aber nicht angeschlossen...
Außerdem halte ich eine derartige Überwachungsmaschine in Deutschland, wo jeder schon dagegen kämpft, daß man in sein Fenster reinschauen darf, für nicht zulassungsfähig.
Die Frage ist, ob das Teil eine Zulassung braucht, zumal es ja auch einen legalen Einsatzzweck hat.
Beispiel Handylokalisierung bei Viag Interkom uebers Internet ("Handy-Finder"): Ich koennte jemandem ein Genion-Handy unbemerkt ins Auto einbauen und ihn fortan lokalisieren, wenn er im Viag-Netz unterwegs ist! Fuer 20 DM Grundgebuehr im Monat und 1 DM pro Lokalisierung!
Trotz dieser Missbrauchsmoeglichkeit ist dieses Angebot von Viag "erlaubt". (Noch?)
Beim Fahrzeugdiebstahl ist es recht unwahrscheinlich, daß Diebe gewieft genug sind, ein Auto zu stehlen, aber nicht in der Lage sein sollen, das Handy zu entdecken und abzuschalten. Zur Entdeckung können einfache Strahlungsdetektor beitragen...
So lange der Alarm noch nicht ausgeloest ist, sendet das Handy nicht (nur mal kurz alle 0,5 bis 12 Stunden, wenn es sich bei der Basisstation meldet, dass es noch da ist), und kann somit nicht mit einem reinen Feldstaerkemessgeraet gefunden werden.
Marcus