...verboten ist jedenfalls, mit "patentiert" zu werben, wenn in Deutschland gar kein erteiltes Patent existiert. Ich habe mal bei dem Laden nach der Patentnummer gefragt, zu dieser Auskunft sind die nach §146 PatG nämlich verpflichtet. So ein Schwachsinn ärgert mich auch sehr...
Gruß, Hanno
Benutzer m_maier schrieb:
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren wuerde: Darf man als Haendler Dinge anbieten, die (mehr oder weniger offensichtlich) nutzlos sind?
Wenn ich leere Versprechungen abgebe, hat dann der Kunde nur das Recht, den Kaufvertrag rueckgaengig zu machen, oder ist es irgendwie "verboten", nutzloses Zeugs zu verkaufen?
Gerade im Handybereich gibt's manches nutzloses Zeugs. Der Gipfel war wohl ein passiver Verstaerker-Aufkleber fuers Handy (und auch eine Version fuers Buerofenster) bei Conrad, der den Empfang verbessern soll, aber die "passiven Repeater-Antennen" (kabellose Antenne, eine Antenne aussen, eine im Fahrzeuginnern), die sogar von Hama vertrieben wurden, fallen in diese Kategorie.
Gruss,
Marcus