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Wer wars?


04.02.2015 12:21 - Gestartet von RobbieG
Bei solchen Berichten würde ich gerne den Namen des verklagten Anbieters lesen, als mögliche Orientierung künftiger Vertragsabschlüsse...:-)
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[1] Kuch antwortet auf RobbieG
04.02.2015 13:15
Hallo,

Benutzer RobbieG schrieb:
Bei solchen Berichten würde ich gerne den Namen des verklagten Anbieters lesen, als mögliche Orientierung künftiger Vertragsabschlüsse...:-)

Dr. Bahr nennt den Telekommunikationsanbieter nicht und das Urteil ist im Volltext online (noch) nicht abrufbar. Vor der Veröffentlichung werden die entsprechenden Passagen in den Urteilen manchmal auch geschwärzt.

Wir wissen nur, dass es ein überregionaler Anbieter sein muss, der seine Dienste in Leipzig und Berlin anbietet. ;-)

Alexander Kuch
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[2] roesi antwortet auf RobbieG
04.02.2015 13:57
Der Name des Anbieters ist eigentlich unrelevant da man das Urteil auch für andere Telefonunternehemen anwenden kann.
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[3] micha37 antwortet auf RobbieG
04.02.2015 16:38
Benutzer RobbieG schrieb:
Bei solchen Berichten würde ich gerne den Namen des verklagten Anbieters lesen, als mögliche Orientierung künftiger Vertragsabschlüsse...:-)
Du kannst davon ausgehen, dass es keiner der ganz großen 3 DSL-Anbieter war. Diese sind in den jeweiligen Abteilungen die rechtliche Beschwerden behandeln entsprechend geschult.
Auch geht es hier um eine Sachlage die schon 2011 so entschieden wurde.

Vorher gab es pbrigens die Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Festnetz-Vertrag genauso um einen örtlich gebundenen Vertrag handelt wie z.B. eine Wohnungsmiete. Die Anbieter haben dann angeboten den alten Vertrag zu sofort zu beenden wenn ein neuer Vertrag an anderer Stelle eingegangen wird. Andererseits ergibt sich daraus auch, dass wenn man an gegebener Stelle nicht mehr wohnt, keine Möglichkeit der Inanspruchnahme mehr hat. Der Vertrag kann also immer gekündigt werden wenn man auszieht. Nun kann man bei Umzug nur noch auf eine Kündigung bestehen, wenn an dem neuen Wohnort keine Möglichkeit gegeben ist einen Anschluss bereit zu stellen.
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[4] nokiaexperte antwortet auf RobbieG
05.02.2015 09:22
Benutzer RobbieG schrieb:
Bei solchen Berichten würde ich gerne den Namen des verklagten Anbieters lesen, als mögliche Orientierung künftiger Vertragsabschlüsse...:-)

Ich kenne das aus eigener Erfahrung von vodafone
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[4.1] krikri antwortet auf nokiaexperte
05.02.2015 10:16
Benutzer nokiaexperte schrieb:

Ich kenne das aus eigener Erfahrung von vodafone

Korrekt. Bei meinem letzten Umzug vor über einem Jahr verlängerte sich der Vodafone-Vertrag ebenfalls wieder um 24 Monate.
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[4.1.1] LtotheH antwortet auf krikri
05.02.2015 13:57
Benutzer krikri schrieb:
Benutzer nokiaexperte schrieb:

Ich kenne das aus eigener Erfahrung von vodafone

Korrekt. Bei meinem letzten Umzug vor über einem Jahr verlängerte sich der Vodafone-Vertrag ebenfalls wieder um 24 Monate.

Die Frage wäre dann aber in welchem Zusammenhang? Ich weis aus eigener Erfahrung das ich bei 1&1 nach meinem Umzug die Wahl hatte, zwischen Anschlusskosten oder verlängerter Vertragslaufzeit. Würde gerne wissen ob es auch bei anderen Anbietern solche Auswahlmöglichkeiten angeboten werden.
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[4.1.1.1] merkasan antwortet auf LtotheH
05.02.2015 14:30
Benutzer LtotheH schrieb:


Die Frage wäre dann aber in welchem Zusammenhang? Ich weis aus eigener Erfahrung das ich bei 1&1 nach meinem Umzug die Wahl hatte, zwischen Anschlusskosten oder verlängerter Vertragslaufzeit. Würde gerne wissen ob es auch bei anderen Anbietern solche Auswahlmöglichkeiten angeboten werden.

Ich frage mich vor allem wie es zukünftig wird.
Die Kosten für den neuen Anschluss müssen ja von irgendwem getragen werden. Also, entweder zahlt der Kunde (anteilig) eine Anschaltgebühr, oder er entscheidet sich für eine Verlängerung der Laufzeit.

Vermutlich ging es hier um den Spezielfall, dass der Kunde nicht gefragt wird.
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[4.1.1.1.1] krikri antwortet auf merkasan
05.02.2015 17:00
Benutzer merkasan schrieb:

Vermutlich ging es hier um den Spezielfall, dass der Kunde nicht gefragt wird.

so war es bei mir (Vodafone) der Fall. Anschaltkosten gabs keine, dafür automatisch eine Vertragsverlängerung von 24 Mon.