Benutzer RobbieG schrieb:
Bei solchen Berichten würde ich gerne den Namen des verklagten Anbieters lesen, als mögliche Orientierung künftiger Vertragsabschlüsse...:-)
Du kannst davon ausgehen, dass es keiner der ganz großen 3 DSL-Anbieter war. Diese sind in den jeweiligen Abteilungen die rechtliche Beschwerden behandeln entsprechend geschult.
Auch geht es hier um eine Sachlage die schon 2011 so entschieden wurde.
Vorher gab es pbrigens die Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Festnetz-Vertrag genauso um einen örtlich gebundenen Vertrag handelt wie z.B. eine Wohnungsmiete. Die Anbieter haben dann angeboten den alten Vertrag zu sofort zu beenden wenn ein neuer Vertrag an anderer Stelle eingegangen wird. Andererseits ergibt sich daraus auch, dass wenn man an gegebener Stelle nicht mehr wohnt, keine Möglichkeit der Inanspruchnahme mehr hat. Der Vertrag kann also immer gekündigt werden wenn man auszieht. Nun kann man bei Umzug nur noch auf eine Kündigung bestehen, wenn an dem neuen Wohnort keine Möglichkeit gegeben ist einen Anschluss bereit zu stellen.