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Wieder rechtswidrig!


15.02.2013 12:56 - Gestartet von michael ciesla
Leider hat Marleen Frontzeck versäumt, für die (leider mehrheitlich) nicht sonderlich rechtsinformierten Leute zu vermerken, daß nach deutschem Recht Schweigen ABLEHNUNG bedeutet (und NICHT Zustimmung). Der Anbieter müßte also allen Kunden auf rechtssicherem Wege (Einschreiben/Rückschein) oder per "Zwangsankreuzung" neuer AGB die neuen Tarife "überhelfen".
Ansonsten ist nämlich der Kunde auch nach 6 Wochen nicht zur Zahlung der neuen (höheren) Tarife verpflichtet.
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[1] für_Dagegen antwortet auf michael ciesla
15.02.2013 16:29
SCHWEIGEN=NICHT ZUSTIMMUUNG /ABLEHENUNG, gilt nur für Konsumenten/"Privatkunden"
naja, dieses "Sonderkümdungsrecht" ergibt sich ja von selbst aus der nicht Vertragserfüllung durch KabelBW, und das baut ja wohl wie in solchen Fällen immer auf die "guten" Rechtskenntnisse, Unsicherheiten und auch die "Trägheit" der Kunden
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[1.1] michael ciesla antwortet auf für_Dagegen
15.02.2013 17:05
Benutzer für_Dagegen schrieb:
SCHWEIGEN=NICHT ZUSTIMMUUNG /ABLEHENUNG, gilt nur für Konsumenten/"Privatkunden"
Hier geht es ja zum allergrößten Teil um Privatkunden.
Bei Kaufleuten sagt man dazu konkludentes Handeln (oder Schweigen) und deshalb wird es auch sehr oft (aber nicht immer) als Ablehnung zu interpretieren sein (weil es eben sehr oft konkludent ist, wenn man schweigt, weil man etwas nicht will).