Benutzer ger1294 schrieb:
Beim Blick auf die Rechnung fiel mir gleich auf, dass dort eine ganz andere Kontonummer als Abbuchungsziel stand. Ich dachte mir nicht viel dabei und wartete einfach ab, ...
Manche Leute und ihr mangelndes Unrechtsbewusstsein verblüffen (schockieren) mich immer wieder.
Man weiß, dass die falsche Kontoverbindung gespeichert ist und macht einfach nix. Das Naheliegende, nämlich Richtigstellung der falschen Daten, kommt wohl keinem mehr in den Sinn.
Dann kommt die kriminelle Energie, die vermutlich in jedem von uns mehr oder weniger steckt, zum Vorschein:
Fortan konnte ich auch GUthaben aufladen, ohne dass jemals mehr etwas von meinem Konto abgebucht wurde.
Viel Spaß beim Lesen (und hoffentlich Verstehen) von § 263 StGB.