Juristendeutsch heisst "Grundsätzlich", dass es Ausnahmen gibt.
Kosten der Portierung müssen grundsätzlich beglichen werden
Aha! Hört hört! Das ist ja mal was neues - "Grundsätzlich".
Zu jedem Grundsatz kennt der Jurist Ausnahmen, siehe Wikipedia, "Grundsatz". Das hat sich schonmal anders angehört.
So lässt es inzwischen auch hier die Bundesnetzagentur durchblicken, dass ein Prozess gegen Telogic juristisch zugunsten der Kunden abliefe.
in den anderen beläuft sich das Entgelt in der Regel auf maximal 10 Euro.
Falsch! 3,80 Euro ist es in den meisten anderen. Nur in den Niederlanden bis zu 9.
Röslers Bundesnetzagentur , von einem F.D.P.-geführten Bundesministerium beaufsichtigt und zur großunternehmensfreundlichen Umsatz-Propaganda vergattert (sinngemäss: "Bitte zahlen Sie den Portierungszoll - Ihr Team Anbieterwechsel", igitt! Seit wann soll denn eine Bundesnetzagentur als Double die Stunts für die Unternehmen machen?) , versucht die Stellung zu halten - aber sie wankt.
Oder anders ausgedrückt: Die gut verborgene Anständigkeit sickert doch langsam durch!
Mein Argument: Wenn und solange die das Portierung nennen, und so nenne ich nur freiwillig vom Kunden veranlasste Vorgänge, zahle ich nicht! Ich will nur mein Recht an der Rufnummer unbeeinträchtigt ausüben.
Mein Vorbild, die Griechen und ihre Widerstandsbewegung "ich bezahle nicht"!!
Kinima den plirono, deutsch: Bewegung "Ich bezahle nicht" :-)))
http://upload.wikimedia.org/
wikipedia/de/e/e5/Denplirono1.png
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinima_Den_Plirono
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinima_Den_Plirono