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Zahlungsverzug erst bei nachweislich erstellter und zugestellter Rechnung


14.08.2012 13:49 - Gestartet von fe rnwe h
eine "zur Verfügung" Stellung zum Abruf auf irgendwelchen bunten websites gilt nicht als dem Rechnungsempfänger zugestellt.
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[1] Supaka antwortet auf fe rnwe h
14.08.2012 14:23
Zumal heute in der nun nicht unbedingt als
Telekommikations-Fachblatt bekannten "Bild" stand, dass
zusätzliche Kosten für eine Papierrechnung nicht zulässig sind, allerdings ohne genanntes Urteil.
Hier hatte ich davon noch nichts gelesen.
Ah Online ist es auch: http://www.bild.de/digital/handy-und-telefon/handy-tarif/abzockmaschen-von-handy-mobilfunk-anbietern-25638958.bild.html