Benutzer tue schrieb:
Die AGBs aus 2007 selbst sind nicht mehr erhältlich, und in den aktuellen AGBs steht nichts Einschränkendes beschrieben.
[...]
Für Tips bin ich immer dankbar.
Zunächst würde ich per Fax nachfragen, welche AGBs derzeit für Dich gelten und um Zusendung bitten, bei telefonischen Antworten darauf verweisen, dass Du nix zum Schreiben da hast und sie Dir bitte schriftlich (Fax/Brief) antworten mögen.
Falls das nix hilft: Einschreiben mit Rückschein an den Laden, in dem Du aufgrund ihres bisherigen Verhaltens die aktuellen AGB als die für Dich gültigen ansiehst (URL, Ausgabedatum, ggf. mit Ausdruck), sowie explizit eine Berechnung von Tethering ausschließt und einen Widerspruch gegen diese Einschätzung nur auf schriftlichem Weg zwecks der Nachvollziehbarkeit akzeptiers - Rückschein mit Kopie des gesamten Briefs aufbewahren.
Aber: Auch Dein Anbieter hat ein Kündigungsrecht :-)
Aber^2: Ich bin kein Anwalt, gebe keine Garantien, das Restrisiko trägst Du.