Benutzer Kai Petzke schrieb:
nicht
um einmalige Einkäufe wie etwa der Pizzadienst oder eine Bestellung beim versandhändler.
Die Bestellung beim Versandhändler kann man heute schon problemlos widerrufen. Diverse Dienstleister, vor allem solche,
das ändert nichts daran, dass grundsätzlich der Kaufvertrag gültig ist.
die Möglichkeit diesen zu widerrufen ist einmal gesetzlich vorgegeben (2Wochen sofern speziell darauf ein Hinweis erfolgt) und andererseits teilweise eine Kulanzleistung.
oft bieten dieses auch Ladengeschäfte an (Beispiel etwa Umtausch von geschenken zu Weihnachten). das ist alles freiwillig.