Also, ich fass jetzt mal zusammen:
Hier werden von allen Behauptungen aufgestellt, die keiner beweisen kann.
Ausserdem wird dauernd auf die AGB verwiesen, aber keiner ist in der Lage, die entsprechenden Passagen hier wiederzugeben.
Aber eine Behauptung hast Du ja gerade selbst schon als unwahr rausgestellt: Dass 1und1 den Betrag auf einmal fordert, wenn 1und1 dem Kunden kündigt.
Bin gespannt, was sich ansonsten noch alles als Unwahrheit rausstellt.
Die 1und1-Basher scheinen gerade wieder unterwegs zu sein.....
P.S. Ich habe vorgestern die Flat bestellt, für morgen ist die Lieferung angekündigt.
Ich schreib euch dann mal , falls das böse 1und1 mir kündigt.....
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Buehlmaier schrieb:
Ich habe gerade keine Lust, also erklärs mir mal.
Dazu habe ich gerade keine Lust.
1und.1 kündigt und fordert dann den gesamten Betrag für die Restlaufzeit auf einmal, wie es einige hier reinschreiben????
Steht so nicht in den AGB.
Ich lach mich tot, sowas zerpflückt jeder Hinterstuben-RA innerhalb 5 Sekunden.....
Wenn der Einsatz eines Anwalts schon vorhersehbar ist, schließe
ich doch erst recht keinen Vertrag ab.