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Prima... schnell und günstig an ein neues Handy


12.04.2011 21:57 - Gestartet von popfm+
einmal geändert am 12.04.2011 22:02
Warum regt ihr euch alle so auf. Ist doch eine klasse Sache. Ich such mir ein schickes Handy aus. Dann fang ich an die Jungs von 1&1 mit richtig vielen Minuten so lange zu nerven bis Sie mich nach 3 Monaten rausschmeisen weil ich zu viel telefoniert habe. Das nenne ich mal günstig an ein neues Handy gekommen. Wer testet es?!?

:-D
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[1] blubbla antwortet auf popfm+
13.04.2011 02:12
nette idee, nur leider klappt das nicht. wenn dich der verein ausserordentlich kuendigt, wird dir mal eben die dem unternehmen "verlorenen" monate in rechnung gestellt. entweder komplett oder anteilmaessig. sozusagen als "schadensersatz". und schon ist deine idee ein teurer reinfall.
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[1.1] myselfme antwortet auf blubbla
13.04.2011 06:27
1) Bezahlst Du das Handy ja mit 10 € Aufschlag irgendwie mit. Und dies wohl auch, wenn die Flat Dir gekündigt werden sollte.
2) werden die so schnell niemanden kündigen. Nicht den SMS-Teenager-König, nicht den ich-ruf-noch-mal-Oma-an-Typen und auch nicht den Arbeitsuchenden der stundenlang Jobs hinterher telefoniert.

Nein, diese AGB-Einschränkungen der Anbieter (nicht nur 1u1) richtet sich wohl gegen den Protz der sein Handy jedem in die Hand drückt wegen "weil kost ja nix". Und ehrlich, jeder Mensch sollte täglich etwa 8 Std schlafen und zwischen 4 und 8 Stunden irgendwie arbeitsmäßig zu tun haben. Leute, die es trotzdem schaffen mehr als 12 Std am Tag ihr Handy in Betrieb zu haben kann man wohl wirklich Mißbrauch unterstellen.
Und um SOLCHE Nassauer dürfte es gehen. Und die gewerbsmäßigen Usern, die eine 0900-Weiterleitung betreiben oder so.

Aber egal, die die am Lautesten schrei(b)en werden schon wissen warum. Und Flat bedeutet mE soviel wie "Pauschal"tarif", nicht "Tu was Du willst".
Und zu den Kostenairbags: Dies sind idR kurz laufende Verträge. Also Prepaid oder Postpaid mit kurzer Kündigungsfrist. Da muss der Anbieter keinen Schutz in die AGB schreiben. Da kündigt er einfach den Tarif bzw Vertrag...
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[1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf myselfme
20.04.2011 17:01
Benutzer myselfme schrieb:

Leute, die es trotzdem schaffen mehr als 12 Std am Tag ihr Handy in Betrieb zu haben kann man wohl wirklich Mißbrauch unterstellen.

Können kann man vieles. Aber eine Vielnutzung ist trotzdem nicht automatisch Missbrauch, sehen die Gerichte zum Glück auch so ;-).

Und die gewerbsmäßigen Usern, die eine 0900-Weiterleitung betreiben oder so.

Wenn der Anbieter das beweisen kann, ist es tatsächlich Missbrauch.

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[1.2] sushiverweigerer antwortet auf blubbla
20.04.2011 16:57
Benutzer blubbla schrieb:

und schon ist deine idee ein teurer reinfall.

Aber nur für 1&1, die die Gerichts- und Anwaltskosten ihrer Kunden, nach verlorenem Prozess, bezahlen dürfen ;-).
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[2] handytim antwortet auf popfm+
13.04.2011 09:36
Benutzer popfm+ schrieb:
Wer testet es?!?

AGB lesen und erkennen, dass es so nicht läuft.
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[2.1] Buehlmaier antwortet auf handytim
14.04.2011 22:47
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer popfm+ schrieb:
Wer testet es?!?

AGB lesen und erkennen, dass es so nicht läuft.


Ich habe gerade keine Lust, also erklärs mir mal.

1und.1 kündigt und fordert dann den gesamten Betrag für die Restlaufzeit auf einmal, wie es einige hier reinschreiben????

Ich lach mich tot, sowas zerpflückt jeder Hinterstuben-RA innerhalb 5 Sekunden.....
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[2.1.1] handytim antwortet auf Buehlmaier
14.04.2011 23:04
Benutzer Buehlmaier schrieb:
Ich habe gerade keine Lust, also erklärs mir mal.

Dazu habe ich gerade keine Lust.


1und.1 kündigt und fordert dann den gesamten Betrag für die Restlaufzeit auf einmal, wie es einige hier reinschreiben????

Steht so nicht in den AGB.


Ich lach mich tot, sowas zerpflückt jeder Hinterstuben-RA innerhalb 5 Sekunden.....

Wenn der Einsatz eines Anwalts schon vorhersehbar ist, schließe ich doch erst recht keinen Vertrag ab.
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[2.1.1.1] Buehlmaier antwortet auf handytim
14.04.2011 23:07
Also, ich fass jetzt mal zusammen:

Hier werden von allen Behauptungen aufgestellt, die keiner beweisen kann.

Ausserdem wird dauernd auf die AGB verwiesen, aber keiner ist in der Lage, die entsprechenden Passagen hier wiederzugeben.

Aber eine Behauptung hast Du ja gerade selbst schon als unwahr rausgestellt: Dass 1und1 den Betrag auf einmal fordert, wenn 1und1 dem Kunden kündigt.

Bin gespannt, was sich ansonsten noch alles als Unwahrheit rausstellt.

Die 1und1-Basher scheinen gerade wieder unterwegs zu sein.....

P.S. Ich habe vorgestern die Flat bestellt, für morgen ist die Lieferung angekündigt.

Ich schreib euch dann mal , falls das böse 1und1 mir kündigt.....
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Buehlmaier schrieb:
Ich habe gerade keine Lust, also erklärs mir mal.

Dazu habe ich gerade keine Lust.


1und.1 kündigt und fordert dann den gesamten Betrag für die Restlaufzeit auf einmal, wie es einige hier reinschreiben????

Steht so nicht in den AGB.


Ich lach mich tot, sowas zerpflückt jeder Hinterstuben-RA innerhalb 5 Sekunden.....

Wenn der Einsatz eines Anwalts schon vorhersehbar ist, schließe
ich doch erst recht keinen Vertrag ab.
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[2.1.1.1.1] handytim antwortet auf Buehlmaier
14.04.2011 23:14
Benutzer Buehlmaier schrieb:
Also, ich fass jetzt mal zusammen:

Hier werden von allen Behauptungen aufgestellt, die keiner beweisen kann.

Lies doch einfach mal die AGB, auch wenn Du dazu keine Lust hast. Die entsprechende Stelle habe ich bereits genannt.


Ausserdem wird dauernd auf die AGB verwiesen, aber keiner ist in der Lage, die entsprechenden Passagen hier wiederzugeben.

Du bist ja noch nicht einmal in der Lage die Passage zu lesen.


Aber eine Behauptung hast Du ja gerade selbst schon als unwahr rausgestellt: Dass 1und1 den Betrag auf einmal fordert, wenn 1und1 dem Kunden kündigt.

Dass der Teil Deines Posts nicht stimmt (auf jedes Wort achten!) ist richtig. Das wüsstest Du, wenn Du die Stelle gelesen hättest.


Die 1und1-Basher scheinen gerade wieder unterwegs zu sein.....

Schon interessant. Mit der Bestellung hast Du bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Dann wüsstest Du allerdings, worum es hier geht.
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[3] decaflon antwortet auf popfm+
13.04.2011 10:13
Monatelang 3h und mehr telefonieren um ein Handy für ein paar 100 EUR abzustauben?

Ein anderer Vorschlag: Geh 3 Tage im Supermarkt Regale auffüllen und kauf Dir dann das Handy. Geht schneller. :)
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[3.1] myselfme antwortet auf decaflon
13.04.2011 10:20
Ja, oder laß ne 0900 oder 01805 für Dich freischalten. Dann kommt bei Rückrufen auch was zurück :-)