Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
» Einmal ist von einem Kartenpfand nichts zu lesen (gesamte
» Webseite) und einmal schon (AGB nach Durchführung der
» Bestellung).
Das könnte man als überraschende Klausel betrachten und die sind unwirksam.
Schon möglich.
Vielleicht sogar vor Gericht durchsetzbar.
Aber wer will sich denn auf ein solches Risiko
mit so einem allseits bekannten
"Schikanenbuckel" einlassen.
Gleiche Leistung gibts bei BLAU, SIMYO bei
einem Kostenlimit von 39E. Ohne
Internetnutzung, die ja nicht jeder braucht,
bei LIDL für 40E.
Dafür kann man bei SIMYO im Rahmen einer
Aktion für 5E einsteigen bei einem
Startguthaben von 5E ists gewissermassen
gratis.
Bei Freundschaftswerbung gibts 10E extra.
Rufnummer mitbringen führt zu pauschaler
Erstattung des "Lösegeldes" von 25E.
Da kann man dann einige Monate das 4E höhere
Kostenlimit schmerzfrei ertragen.
Vor allem aber hat man kein Risiko mit einem
möglicherweise unseriösen Geschäftsgebahren.
Ich habe jedenfalls einige BLAU und SIMYO
Karten aus der Schublade wieder in Stellung
gebracht.
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