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Verlängerung um einen Monat ist falsch


06.04.2010 14:41 - Gestartet von kurbelwelle
Hallo

ich glaube BigTV als auch alle andere Filmpakete sind nicht nur monatlich kündbar sondern laut den AGB:" 5.2. Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen kündbar."
Also täglich /("jederzeit"), nach der Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, mit einer Verzögerung von 6 Tagen kündbar.

Link zu den AGB: http://www.t-home.de/dlp/agb/37868.pdf
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[1] NicoFMuc antwortet auf kurbelwelle
06.04.2010 16:00
Benutzer kurbelwelle schrieb:
Hallo

ich glaube BigTV als auch alle andere Filmpakete sind nicht nur monatlich kündbar sondern laut den AGB:" 5.2. Kündigung Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen kündbar."
Also täglich /("jederzeit"), nach der
Mindestvertragslaufzeit von einem Monat, mit einer Verzögerung von 6 Tagen kündbar.

Hallo. Das muss aber auch neu sein. Oder?
Weil bisher konnte ich ein gebuchtes Paket quasi sofort kündigen (nach Ablauf der MVLZ). Man hat den OK-Buotton geklickt und das Paket war deaktiviert).


Ansonsten find ich es gut, das es bei den kurzen Luafzeiten bleibt. So hat man es nicht gleich 24 Monate an der Backe....


Gruß
Nico
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[1.1] kurbelwelle antwortet auf NicoFMuc
06.04.2010 17:31
Also Stand der AGBs ist 01.04.2010, aber soweit ich mich erinnere war das auch schon früher mit den 6 Tagen so, kann sein dass ich mich auch irre. Jedenfalls wird der Dienst erst 6 Tage später deaktiviert man kann ja immernoch den Dienst über das Kundencenter bequem abmelden.
Also so gesehen hat sich bezüglich dessen garnichts geändert.
Deswegen wundert es mich dass in einigen Medien nicht nur hier bei teltarif das "montalich kündbar" die Runde macht.
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[1.1.1] L.Heßling antwortet auf kurbelwelle
06.04.2010 17:36
Liebe Leser,

ich habe gerade noch einmal für Sie mit der Pressestelle der Telekom telefoniert und wenig später eine Antwort aus Bonn erhalten. Die Mindestlaufzeit der Zubuch-Pakete beträgt einen Monat. Danach kann der Kunde jederzeit kündigen. Den genutzten Zeitraum stellt die Telekom anteilig in Rechnung. Die sechs Tage räumt sich die Telekom lediglich als Bearbeitungszeitraum ein.

Beste Grüße,

Lars Heßling
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[1.1.1.1] NicoFMuc antwortet auf L.Heßling
06.04.2010 18:02
Benutzer L.Heßling schrieb:
Liebe Leser,

ich habe gerade noch einmal für Sie mit der Pressestelle der Telekom telefoniert und wenig später eine Antwort aus Bonn erhalten. Die Mindestlaufzeit der Zubuch-Pakete beträgt einen Monat. Danach kann der Kunde jederzeit kündigen.

Ja, so war es bisher, und das Paket wurde dann auch umgehend sofort deaktiviert, also nicht 6 Tage später.

Den genutzten Zeitraum stellt die Telekom anteilig in Rechnung. Die sechs Tage räumt sich die Telekom lediglich als Bearbeitungszeitraum ein.

hmmm...man darf wohl gespannt sein :-)

Danke für das Nachfragen bei der Telekom :-)

Gruß
Nico